Gehalt in Stellenanzeigen Pflicht

Von Püttjer - Schnierda

Wird die Angabe des Gehalts in Stellenanzeigen in Deutschland bald Pflicht? Müssen Arbeitgeber klar ankündigen, was sie zahlen möchten? Und sind Bewerbungen auf schlecht bezahlte Jobs dann endlich überflüssig?

 

Eigentlich jede und jeder hat es schon erlebt, dass sie oder er viel Zeit und Aufwand in eine Bewerbung gesteckt hat, um dann letztendlich festzustellen, dass der angeschriebene neue Arbeitgeber so wenig zahlen möchte, dass man sich die ganze Arbeit hätte sparen können. Vorausgesetzt man hätte die niedrige Gehaltsvorstellung der Firma von Anfang an gekannt.

 




GESETZ zu Gehaltsangaben in Stellenanzeigen

Im Nachbarland Österreich gibt es bereits seit dem 1. März 2011 die gesetzliche Vorgabe, dass Unternehmen bereits in der Stellenausschreibung den mit der Stelle verbundenen Gehaltsrahmen angeben müssen. Dann heißt es beispielsweise schon im Angebot in einer Jobbörse:

 

UNSER ANGEBOT

  • abwechslungsreiche Tätigkeit in einem starken Team

  • intensives Aus- und Weiterbildungsangebot

  • Bruttomonatsgehalt von EUR 2.840,50

  • eine Überzahlung ist je nach Berufserfahrung und Qualifikation möglich

Quelle: Stellenanzeige auf stepstone.at

 

Die damit verbundenen Vorteile für Bewerberinnen und Bewerber liegen auf der Hand.

Schließlich kann schon vor dem Ausarbeiten und Versenden einer Bewerbung eingeschätzt werden, ob sich die Bewerbungsarbeit in finanzieller Hinsicht lohnt.

Oder ob die neue Stelle womöglich sogar eine Verschlechterung der Einkommssituation bedeuten würde.

 




Die ANGST der Firmen vor verpflichtenden Gehaltsangaben

So sehr sich Bewerber klare Vorgaben in Sachen Gehalt bereits in der Stellenanzeige wünschen, so sehr sind Firmen, insbesondere in Deutschland, dagegen.

Sie befürchten nämlich, dass sich dann nur noch die Kandidaten melden, die zwar einen Gehaltssprung vollziehen möchten, aber gar nicht die Qualifikation für die mit dem Gehalt verbundenen Anforderungen mitbringen.

 

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Weiter wird von Firmen darauf hingewiesen, dass mögliche individuelle Vergütungsabsprachen wegen strikter Vorgaben in Stellenanzeigen nicht mehr deutlich genug erkennbar werden.

Damit meinen die Unternehmen, dass sie überdurchschnittlich qualifizierten Bewerbern durchaus mehr zahlen, wenn diese in Vorstellungsgesprächen entsprechende Argumente vorbringen.

Und dass auch in Engpassbranchen, beispielsweise IT-Bereich, Pflegebereich oder Ärzte, häufig mehr gezahlt wird, um eine Stelle überhaupt besetzen zu können.

 




Echte Ängste oder taktische Ausweichmanöver

Dass diese Ängste eher unbegründet sind, zeigt der oben aufgeführte Originaltext aus einer Stellenanzeige der österreichischen Jobbörse stepstone.at. Schließlich heißt es dort ganz klar "eine Überzahlung ist je nach Berufserfahrung und Qualifikation möglich."

Und auch in Großbritannien, den USA und Australien müssen Unternehmen eine Gehaltsbrandbreite bereits in der Stellenausschreibung aufführen, damit von Anfang an eine Grundlage für weitere Gehaltsverhandlungen erkennbar ist. Dort heißt es dann beispielsweise:

 

"£16,000 basic plus uncapped commission £24,000 to £34,000 OTE and amazing benefits"

oder

"Salary: OTE-Full time ( flexi hrs ) £30,000-£60,000+, Part Time ( flexi hrs ) £12,000- £20,000+"

Quelle: Indeed.co. uk

 




Kommen Vorgaben der EU: Gehaltsangabe Pflicht?

Es scheint also nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis es auch in Stellenanzeigen in Deutschland Pflichtangaben zum Gehaltsrahmen geben wird. Entweder über die nationale Gesetzgebung oder über europäische Vorgaben, die dann für alle EU-Länder gelten.

Bis dahin gilt es allerdings den individuellen Gehaltswunsch mit guten Argumenten zu unterstützen, um beim Jobwechsel nicht nur eine bessere Stelle, sondern auch eine bessere Bezahlung zu bekommen.

Auch dabei wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Und unterstütztn Sie bei Bedarf auch gerne mit einem kurzen, aber durchaus wirkungsvollen telefonischen Gehaltscoaching, dass sich für Sie auch "auszahlt".

 




ALLE Informationen aus Stellenanzeigen nutzen

Nutzen Sie für Ihre E-Mail-Bewerbungen und Vorstellungsgespräche alle Informationen aus Stellenanzeigen.

Dann können Sie sich als passgenaue Bewerberin oder passgenauer Bewerber präsentieren.

 

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Überlegen Sie sich, wie Sie Anforderungen im Anschreiben aufgreifen und mit guten Beispielen überzeugen.

Und setzen Sie diese Bewerbungsstrategie mit Ihrem Lebenslauf fort.

 

 

Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches

foto: © illych / clipdealer.com