Kündigung im Vorstellungsgespräch verschweigen: ERLAUBT oder SINNVOLL?

Von Püttjer - Schnierda
  • Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt oder Sie haben selbst die Notbremse gezogen, obwohl Sie noch gar keinen neuen Job haben.

  • Aber müssen Sie im Vorstellungsgespräch mit einem neuen Arbeitgeber die bestehende Kündigung von sich aus nennen?

  • Oder dürfen Sie Ihren Rauswurf, Ihre Entlassung, Ihre Freistellung oder Ihren eigenen Abgang einfach verschweigen?

  • Oder sogar absichtlich unwahre Angaben zu einer Kündigung machen? Also eigentlich sogar lügen?

 

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Kündigung: Verschweigen, Notlüge, Lüge

Zunächst gilt es, das Verschweigen einer Kündigung von einer unwahren Antwort (Lüge) auf die Frage "Hat man Ihnen gekündigt?" zu unterscheiden.

Verwschweigen: Die erste Variante ist unproblematisch, denn weder im Strafprozeß noch im Einstellungsverfahren gibt es eine rechtliche Pflicht, sich selbst zu belasten. Grundsätzlich ist das Verschweigen einer Kündigung unter rechtlichen Gesichtspunkten also erlaubt.

Gleiches gilt auch für eine Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Es gibt keine rechtliche Vorgabe für Bewerber, eine Kündigung im Anschreiben oder im Vorstellungsgespräch aktiv zu kommunizieren.

 




Kündigung: UNWAHRHEIT im Vorstellungsgespräch

Direkt gefragt: Ganz anders sieht die Sache aus, wenn Bewerberinnen oder Bewerber bewusst die Unwahrheit sagen. Also auf die Nachfrage, ob der Arbeitgeber gekündigt hat, fälschlicherweise mit einem "Nein" zu antworten.

Ob ein auf dieser fehlerhaften Informationsbasis abgeschlossener Arbeitsvertrag im Nachhinein dann von Anfang an ungültig wäre oder vom Arbeitgeber angefochten werden könnte, müssen im Zweifelsfall Juristen klären. Kostenrisiko für Arbeitnehmer inklusive.

Keine Basis mehr: Problematisch ist in jedem Fall, dass das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nach dem Herauskommen einer derart gravierenden Falschangabe empfindlich gestört ist, was sich im Arbeitsalltag definitiv negativ auswirken wird.

Schneller als gedacht könnten beispielsweise Abmahnungen für anderes Fehlverhalten "gesucht" und ausgesprochen werden.

 

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Lügen und Probezeit: Weiter gilt es zu bedenken, dass in der Probezeit keine Gründe angegeben werden müssen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll.

Kommt die Lüge über die Kündigung also schon sehr früh heraus, muss der Arbeitnehmer schneller als ihm lieb ist mit der nächsten Kündigung rechnen. Denn der neue Arbeitgeber wird sich vermutlich hintergangen und ausgenutzt fühlen - und entsprechende Konsequenzen ziehen.

 




ERNEUTE Kündigung nach der Kündigung

Anruf genügt oft: Die erneute Kündigung wird in den dann ungewollt schon wieder anstehenden Vorstellungsgesprächen bei anderen Arbeitgebern kaum sachlich erklärt werden können.

Im Gegenteil, die Bewerbungspraxis ist vielmehr so, dass neue Arbeitgeber durchaus bei vorherigen Arbeitgebern anrufen, um Erkundigungen einzuholen.

Wird in einem derartigen Telefonat eine bewusste Lüge des Arbeitnehmers thematisiert, reduzieren sich die Einstellungschancen auf Null.

Schriftliche Unwahrheit: Außerdem ist immer damit zu rechnen, dass frühere Beschäftigungszeiten mit Monats- und Jahresangaben in Personalerfassungsbögen angegeben werden müssen. Manchmal im Vorfeld von Bewerbungsgesprächen und manchmal danach, wenn Bewerber in die engere Auswahl gekommen sind.

Dann müsste einer ersten mündliche "Notlüge" eine zweite schriftliche Lüge folgen, damit die Aussagen des Bewerbers stimmig bleiben, was höchst problematisch ist.

 




BESSER: Im Vorstellungsgespräch Kündigung TAKTISCH erklären

Coachingpraxis: Unserer Erfahrung nach sollten rechtliche Gesichtspunkte zwar immer bedacht werden. Es macht sicherlich einen Unterschied, ob eine Kündigung verschwiegen wird oder ob bewusst gelogen wird.

Wesentlich wichtiger finden wir aber einen konstruktiven Umgang mit Kündigungen und anderen Konflikten am früheren Arbeitsplatz.

 

  1. Was war Ihr größter Misserfolg?

  2. Warum wollen Sie Ihren momentanen Arbeitgeber verlassen?

  3. Was gefällt Ihnen in Ihrem momentanen / letzten Job am wenigsten?

  4. Was war Ihr größter Fehler und was haben Sie daraus gelernt?

  5. Was ist Ihre grösste Schwäche?

  6. Wie würden Sie sich mit drei Worten selbst beschreiben?

  7. Was können Sie zum künftigen Unternehmenserfolg beitragen?

  8. Was unterscheidet Sie von anderen Bewerberinnen und Bewerbern?

  9. Auf welche beruflichen Erfolge sind Sie besonders stolz?

  10. Warum haben Sie sich bei uns beworben?

 

Damit meinen wir, dass es günstiger ist, in Vorstellungsgesprächen Schwierigkeiten, Probleme und berufliche Krisen, wie eine Kündigung, kurz zu thematisieren. Dann aber immer wieder den Blick nach vorne zu richten. Und ganz klar herausarbeiten, welchen Nutzen der neue Arbeitgeber von einer Mitarbeit haben wird.

Arbeiten Sie Ihren Mehrwert fürs Unternehmen fokussiert heraus.

Bei dieser fordernden Aufgabe helfen Ihnen unsere vollständigen Muster für Selbstpräsentationen und unsere E-Learnings-Vorstellungsgespräch.

 

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Oder lassen Sie sich professionell vom Bewerbungscoach Christian Püttjer telefonisch, per Video-Zoom oder persönlich trainieren, damit Sie kritische Fragen im Job-Interview selbstbewusst beantworten.

 




FAZIT: Brüche, Kündigungen, ungeplante Wechsel

Coachingtipp

Eine Kündigung, eine Freistellung oder ein Aufhebungsvertrag sollten im Anschreiben oder Lebenslauf, von wenigen Ausnahmen abgesehen,  nicht erwähnt werden.

So wird erreicht, dass sich das Interesse des neuen Arbeitgebers zunächst ganz deutlich auf das berufliche Profil der Bewerberin oder des Bewerbers richtet.

 

Im Gespräch erklären: Im eigentlichen Vorstellungsgespräch, und auch im häufig vorher stattfindenden Telefoninterview, sollte die Kündigung dann kurz angesprochen und erklärt werden. 

 

  1. Video-Interview

  2. Selbstpräsentation

  3. strukturiertes Job-Interview

  4. kompetenzbasiertes Interview

  5. eigene Fragen an neue Arbeitgeber

 

Dabei ist es wichtig, schnell von der negativen zu einer positiven Kommunikation zu kommen. Also zügig von persönlichen Stärken, passenden Branchen- und Fachkenntnissen und insbesondere auch besonderen Leistungen und Erfolgen zu sprechen.

 

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Gerne arbeiten wir Ihre individuelle Antwort auf die Frage "Hat man Ihnen gekündigt?" oder "Warum hat man Ihnen gekündigt?" in einem telefonischen Bewerbungscoaching aus. Und erarbeiten mit Ihnen eine überzeugende Selbstpräsentation Ihrer persönlichen und fachlichen Einstellungsargumente.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.