Wie viele Rechtschreibfehler darf mein Arbeitszeugnis enthalten?

Von Püttjer - Schnierda



Frage: Muss ich Rechtschreib-, Komma- und Grammtikfehler im Arbeitszeugnis akzeptieren? Oder kann ich eine Nachbesserung verlangen?

 

"Nicht nur die inhaltlichen Aussagen von Arbeitszeugnissen haben eine Außenwirkung gegenüber neuen Arbeitgebern. Auch die äußere Form, zu der die genannten Rechtschreibfehler zählen, spielen eine Rolle.

Zur äußeren Form zählen weiter auch das übliche Geschäftspapier des Unternehmens, das ein Arbeitszeugnis ausstellt, die im Verhältnis zum bewerteten Arbeitnehmer korrekte berufliche Position des Unterzeichners und auch die Form der Unterschrift, die beispielsweise keinem Smiley ähneln darf.

Stimmt die Form insgesamt nicht und sind dann auch noch inhaltlich Ungereimtheiten im Zwischen- oder Endzeugnis enthalten, sollten Arbeitnehmer eine Korrektur sowohl der formalen als auch der inhaltlichen Mängel anstreben.

Ein bis zwei Rechtschreibfehler, im gewerblichen Bereich auch zwei bis drei, können gegebenenfalls akzeptiert werden. Mehr sicherlich nicht.

In unserer Beratungspraxis benutzen wir Rechtschreibfehler gerne als Aufhänger für weitergehende Änderungswünsche gegenüber dem Arbeitgeber beziehungsweise der Personalabteilung.

Ein freundlicher Wunsch nach der Korrektur von Buchstabendrehern ist immer gut geeignet, um bei dieser Gelegenheit auch zwei bis drei weitere inhaltliche Änderungen ohne gößeren Verhandlungsaufwand zu erzielen."

 

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Antwort von Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches

foto: © karriereakademie.de