Zeugnisse für Manager: Welcher Kündigungsgrund ist überzeugend?

Von Püttjer - Schnierda

Wenn die Zeugnisse von Managerinnen oder Managern im Bewerbungsverfahren genauer analysiert werden, spielt eine Formulierung immer eine entscheidende Rolle. Die Rede ist hier vom Kündigungsgrund.

 

Schließlich will der neue Arbeitgeber erfahren, ob die Führungskraft selber gekündigt hat oder ob ihr gekündigt wurde. Aber welche Formulierungen sind hier sinnvoll und welche dürfen auf keinen Fall im Zeugnis auftauchen?

 




Kündigung durch Arbeitgeber? Oder Arbeitnehmer?

Grundsätzlich gibt es arbeitnehmerseitige und arbeitgeberseitige Kündigungen.

Liegt der letztgenannte Fall vor, also eine arbeitgeberseitige Kündigung, ist zwischen subjektiven und objektiven Kündigungsgründen zu unterscheiden.

Objektive Kündigungsgründe sind beispielsweise Insolvenzen, Umstrukturierungen oder die Übernahme durch ein anderes Unternehmen. Derartige Kündigungen wiegen - insbesondere heutzutage - deutlich weniger schwer als Kündigungen, deren Ursachen in einer mangelhaften Leistungsfähigkeit der beurteilten Führungskraft liegen.

 




Was sind "gute" Kündigungsgründe im Manager-Zeugnis?

Bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung könnte so formuliert werden:

"Herr Müller verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern."
"Auf eigenen Wunsch beendete sie ihre Tätigkeit bei uns."

 

Betriebsbedingte arbeitgeberseitige Kündigungen klingen so:

"Leider müssen wir nach einer Umstrukturierung das Arbeitsverhältnis mit Frau Schmidt zum xx.xx.xxxx beenden, was wir sehr bedauern."
"Leider musste das Arbeitsverhältnis aus konjunkturellen Gründen fristgemäß zum xx.xx.xxxx gekündigt werden."

 

Arbeitgeberseitige Kündigungen durch Aufhebungsvertrag werden oft so formuliert:

"Das Arbeitsverhältnis endete am xx.xx.xxxx im gegenseitigen Einvernehmen."
"Das Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich zum xx.xx.xxxx."

Allerdings lässt sich zur Thematik der Aufhebungsverträge auch die Argumentation vertreten, dass die Aufhebung des Arbeitsvertrages ein Angebot des Arbeitgebers ist, dass vom Arbeitnehmer angenommen wird.

Die Annahme kann dann wiederum als arbeitnehmerseitige Kündigung verstanden werden, und sollte im Abschlusszeugnis dann so wie oben unter "arbeitnehmerseitige Kündigung" formuliert werden.

 

Arbeitgeberseitige Kündigungen, die erhebliche Zweifel an den Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften des beurteilten Managers aufkommen lassen, klingen so:

"Frau Schmidt verlässt uns, um ihre Berufserfahrung zu erweitern."
"Die Trennung von Herrn Schmidt erfolgte zum xx.xx.xxxx."

 

Fazit: Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis in den Händen halten oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages verhandeln, sollten Sie die Formulierungen zum Kündigungsgrund gründlich prüfen. Arbeitnehmerseitige Kündigungen und betriebsbedingte Kündigungen lassen sich in Vorstellungsgesprächen mit neuen Arbeitgebern gut erklären.

Wer dagegen einen Kündigungsgrund im Zeugnis hat, der Zweifel an der Person oder dem Leistungsvermögen aufkommen lässt, muss damit rechnen, länger als geplant auf Jobsuche zu sein.

 

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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

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