JobLeads Erfahrungen und Testberichte: Fiese Abofalle

Von Püttjer - Schnierda

 

  • Genervt wegen dem fiesen Trick mit der Testphase, die sich verlängert?

  • Muss eine Abofalle auch bezahlt werden?

  • Welche kritische Meinung haben Rechtsanwälte über das Abofallenmodell von jobleads.de?

  • Und welche negativen Erfahrungen haben Nutzer mit dieser kostenpflichtigen Jobplattform gemacht? 

 




Schlechte Erfahrungen mit Jobleads: Statt 19,99 plötzlich 134,70 Euro

Wer im Internet mittels Suchmaschine Stichwörter wie "Jobleads Rechtsanwalt", "Jobleads Abzocke" oder "Jobleads Kosten" eingibt und diese Treffer gründlich liest, wird bei dieser Jobplattform schnell auf die Problematik der automatischen Verlängerung stoßen.

Viele wütende, genervte und enttäuschte Nutzer beschweren sich darüber, dass sie sich vom Angebot einer Testphase zum Preis von 19,99 Euro dazu verleiten ließen, eine 14-tägige Probemitgliedschaft auszuprobieren.

Abofall JobLeads

Quelle screenshot: © frag-einen-anwalt.de

 




Test-Abo immer kündigen

Dabei herrscht auf Kundenseite allgemein der Glauben vor, dass mit Ablauf der 14 Tage die kostenpflichtige Testphase automatisch beendet wäre. Das Erstaunen ist dann umso größer, wenn die Testkunden feststellen, dass JobLeads sich darauf beruft, dass das Testabo zwei Tage vor Ablauf hätte gekündigt werden müssen.

Da diese Kündigung aber nicht erfolgt sei, verlängere sich nun das Probeabo nicht nur um weitere 14 Tage, sondern gleich um drei Monate, und die damit verbundenen Kosten betrügen nun 134,70 Euro.

Dabei ist vermutlich weniger die - kostenpflichtige - Verlängerung eines Testabos verwunderlich. Denn mit dieser Vertriebs- und Marketingaktivität arbeiten ja auch Zeitungsverlage, Zeitschriftenwerber oder Fitnessstudios. Wirklich ärgerlich ist dagegen, dass sich bei vielen Kunden der ursprüngliche günstige Monatspreis der Kennenlernphase plötzlich so massiv erhöht hat, und dies gleich für drei Monate.

Hier stellt sich natürlich die Frage, wie Rechtsanwälte diese verbraucherunfreundliche Vorgehensweise einschätzen.

 




So sehen Rechtsanwälte Jobleads

Es überrascht wenig, dass Rechtsanwälte, die zu dieser Problematik um ihre Meinung gegebeten werden, das Geschäftsgebahren von JobLeads als Abofalle im Kleingedruckten einstufen und dringend dazu raten, den Vertrag wegen der überraschenden Vertragsklausel zu widerrufen, wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten und auch die Kündigung zu erklären.

Weiter sollte laut Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers ausdrücklich mitgeteilt werden, dass auch bei der Einschaltung eines Inkassounternehmens keine Zahlung erfolgen werde.

Zusätzliche Einschätzungen zu JobLeads:

 

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Vom innovativen Start-up zur Abofalle

Im Jahr 2007 war die Jobbörsenwelt wohl auch für jobleads.de noch in Ordnung. Damals wurde das Unternehmen mit Sitz in Hamburg gegründet und positionierte sich im Markt mit dem Alleinstellungsmerkmal eine "Empfehlungs- und Bewerbungsplattform für Fach- und Führungskräfte" zu sein.

Erfahrungen JobLeads Abofalle

Quelle screenshot: © ciao.de

 

Der Mitgründer, Jan-Hendrik von Ahlen, äußerte vier Jahre später: "Schon jetzt sind wir neben Experteer der zweitgrößte Anbieter in diesem Segment und planen, diese Position mit weiteren Investitionen auszubauen."

Wiederum fünf Jahre später, im Juli 2016, haben die Verfasser dieses kritischen Artikels schon ein schlechtes Gewissen dabei, Experteer und JobLeads überhaupt in einem Satz gemeinsam zu erwähnen.

Während Experteer nämlich für ein von Anfang an klar kommuniziertes Leistungs- und Kostenversprechen steht, sieht dies bei JobLeads in der Praxis ganz anders aus.

 




Inkassobüro oder Karriereservice

Wer sich den Internetauftritt von Jobleads genauer anschaut, wird feststellen, dass die letzten dort aufgeführten Pressemitteilungen aus den Jahren 2012 und 2013 stammen, der Pressespiegel sogar schon im Jahr 2009 endet. Es drängt sich fast die Vermutung auf, dass das ursprüngliche Budget für Pressearbeit in ein Budget für die Inanspruchnahme von Inkassobüros umgeschichtet wurde.

Wie die JobLeads GmbH Geschäftsführer Christian von Ahlen, Jan Hendrik von Ahlen, Martin Schmidt bei derart verheerenden Meinungen und Bewertungen im Internet ruhigen Gewissens schlafen können, wird allein deren Geheimnis bleiben. Seriöses Geschäftsgebahren sieht unserer Meinung nach eindeutig anders aus.

Es grenzt daher an Realitätsverweigerung, wenn die Selbstbewertung eines Mitarbeiters von Jobleads auf der Unternehmensplattform Kununu lautet: "Ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen mit einzigartigem Teamgeist!"

Quelle screenshot: © kununu.com

 

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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches