Dem Arbeitgeber souverän kündigen: 15 Praxistipps

Von Püttjer - Schnierda

neu "Übergabeprotokoll" ✓ doppelte Kündigung: mündlich und per Einschreiben ✓ Vorteile fürs Arbeitszeugnis ✓ keine "echten" Kündigungsgründe nennen ✓

 

Im Streit oder in Frieden: Manche Arbeitsverhältnisse enden im Streit, dann kann es sogar besser sein, sich zeitnah nach der Kündigung krankschreiben zu lassen. Andere gehen im Guten auseinander. Dann lohnt es sich, den Abgang souverän zu gestalten.

Konstruktive Trennung: Zum einen, weil es gilt den eigenen guten Ruf zu erhalten, was in engen Branchen oder regional begrenzten Arbeitsmärkten besonders wichtig ist. Und zum anderen, um nicht selbst in schlechte Stimmung zu geraten, nachdem die Zusammenarbeit doch einige Jahre überwiegend produktiv und positiv war.

Was können Sie also selber dafür tun, damit Ihr Abgang stilvoll verläuft? Unsere 15 Praxistipps, direkt aus unserer Coachingpraxis, helfen weiter.

 




Neuen Vertrag unterschreiben, dann kündigen

#1 Erst neuer Arbeitsvertrag, dann eigene Kündigung

Leider haben wir es schon häufiger erlebt, dass Arbeitnehmer im Vertrauen auf eine "feste" mündlich Zusage den eigenen Arbeitsvertrag vorschnell gekündigt haben. Und im Anschluss erleben mussten, dass mündliche Zusagen sich urplötzlich in Luft auflösen.

Kündigen Sie also erst, wenn Ihnen ein unterschriebener Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers vorliegt.

#2 Schriftlich kündigen per Post oder Übergabe

Ihre schriftliche Kündigung (hier 4 Muster kostenlos als PDF) sollten Sie nicht per Post vorab, sondern im persönlichen Gespräch überreichen. Nehmen Sie einfach zwei ausgedruckte Exemplare mit - und lassen Sie eines mit Tagesdatum und dem Vermerk "Empfangen" unterzeichnen. Dieses Exemplar verbleibt dann bei Ihnen.

 




Zwei Kündigungsschreiben für den Chef

#3 Doppelt hält manchmal besser

Wenn Sie unsicher sind, können Sie im Nachgang auch eine "zweite" Kündigung per Post und Einschreiben mit Rückantwortschein an die Firma versenden. Sie haben dann einen weiteren Beleg für die Übersendung Ihrer fristgerechte Kündigung.

#4 Immer erst zum Chef

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, weder Kollegen noch dem Chef oder der Chefin im Vorfeld von Ihren Bewerbungsabsichten oder Kündigungsabsichten zu erzählen.

Wenn es dann aber soweit ist, sollte zuerst Ihr Chef informiert werden, und zwar persönlich: So Chef über Kündigung informieren.

 




Trennungsängste und Überraschungsmomente

#5 Platz für Emotionen einplanen

Rechnen Sie damit, dass Ihre Nachricht starke Emotionen freisetzt. Sie können mit Formulierungen wie "Ich weiß, dass das eine unerwartete und unangenehme Nachricht für Sie ist." auf die emotionalen Reaktionen Ihres Vorgesetzten eingehen.

#6 Von der Emotion zur Handlung

Um von der Beziehungsebene wieder zur Sachebene zu gelangen, können Sie den Handlungsmodus nutzen. Bieten Sie an, ein Übergabeprotokoll zu schreiben, das alle wichtigen Aufgaben und den Stand laufender Projekte enthält.

Verweisen Sie ausdrücklich darauf, dass Sie den Abgang ebenso konstruktiv gestalten möchten, wie die bisherige Zusammenarbeit.

 

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Zweifelhafte Tipps von Amateurbloggern

#7 Halbwissen von Karrierebloggern bitte nicht übernehmen

Viele journalistisch geprägte Karriereblogger, die eigentlich nichts von Karriere- und Bewerbungsberatung verstehen, behaupten regelmäßig, dass das Kündigungsschreiben auch den Satz "Ich bitte weiter darum, mir ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen." enthalten soll.

Dieses Vorgehen empfehlen wir in unseren Beratungen ausdrücklich nicht!

#8 Taktisch zum besseren Arbeitszeugnis

Dass Ihnen gesetztlich ein Arbeitszeugnis zusteht, versteht sich von selbst. Wenn Sie aber ein Übergabeprotokoll mit allen Aufgaben, Tätigkeiten, Verantwortungsbereichen und Projekten erstellt haben, können Sie im Nachgang darauf verweisen, dass dieses Protokoll die Basis für Ihr Endzeugnis bilden soll.

Schließlich sind darin ja die Aufgaben enthalten, die auch Ihre Nachfolgerin oder Ihr Nachfolger wahrnehmen sollen.

 




Produktiv und positiv bis zum Schluss

#9 Einarbeitung mitgestalten

Bieten Sie weiter an, an einer Einarbeitung Ihres Nachfolgers direkt oder indirekt aktiv mitzuarbeiten. Eine direkte Einarbeitung wird seltener möglich sein, da Nachfolger in der Regel erst dann eingestellt werden, wenn der frühere Stelleninhaber das Unternehmen bereits verlassen hat.

Unter einer "indirekten Einarbeitung" verstehen wir eine strukturierte Einarbeitung von (Team-)Kollegen. Erklären Sie sich bereit, Ihre Kollegen kurzfristig mit Ihren laufenden Aufgaben vertraut zu machen, damit keine Lücke entsteht.

In einem zweiten Schritt können die Kollegen dann wiederum Ihren Nachfolger einarbeiten.

#10 Kollegen später informieren

Erst nach dem Chef sollten Sie Ihre Kollegen über Ihre ausgesprochene Kündigung informieren. Gehen Sie zeitnah nach dem Chefgespräch auf Ihre Kollegen zu.

#11 Kündigungsgründe taktisch erklären

Kommt die Frage nach dem Kündigungsgrund vom Chef oder von Kollegen, sollten Sie auf keinen Fall frühere Konflikte, Misstände oder Unzufriedenheit thematisieren. Halten Sie den Ball flach, betonen Sie,

- dass Sie sich im Großen und Ganzen immer wohl gefühlt haben,

- dass eine "lebenslange Mitarbeit" in heutiger Zeit ja gar nicht mehr denkbar ist und

- dass Sie die Chance ergreifen wollten, in einem neuen Unternehmen noch einmal ebenso viel dazuzulernen wie auch zuvor beim alten Arbeitgeber.

 




Kündigung, Resturlaub, Überstunden

#12 Resturlaub klären

Wenden Sie sich an die Personalabteilung, um Ihren Anspruch auf Resturlaub zu klären.

#13 Überstunden auszahlen oder als Urlaub anrechnen lassen

Falls sich auf Ihrem Arbeitszeitkonto viele Überstunden angesammelt haben, können Sie erst für sich und dann im Gespräch mit der Personalabteilung klären, ob diese ausgezahlt oder in Form von zusätzlichem Urlaub verrechnet werden sollen.

 

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Geschickt Einfluss aufs Arbeitszeugnis nehmen

#14 Arbeitszeugnis vor Abgang erhalten

Viele Firmen überlassen es guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Arbeitszeugnis selbst zu formulieren oder zumindest erheblich Einfluss darauf zu nehmen. Bei dieser Aufgaben unterstützen wir Sie gerne. Schließlich kommt es hier auf viel Detailwissen an. Denn die Wirkung Ihres Arbeitszeugnisses wird sich erst dann zeigen, wenn es um künftige Bewerbungen geht. Und dabei wollen Sie sicherlich keine bösen Überraschungen erleben.

Arbeiten Sie darauf hin, Ihr Endzeugnis möglichst zügig zu erhalten, also vor dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach haben Sie nämlich häufig keine Ansprechpartner mehr, die Sie persönlich aufsuchen können und die sich für Sie einsetzen.

 

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#15 Ausstand kurz und nett

Wenn Sie für Ihr Ex-Team und Ihren Chef einen Ausstand geben möchten, sollten Sie sich dafür die Freigabe geben lassen und einen zeitlich beschränkten Termin vereinbaren. Sie wollen ja kein unendliches Lamentieren darüber hören, wie es in der Abteilung oder Firma ohne Sie überhaupt weitergehen kann.

Für Ihren neuen Job wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Und wenn Sie sich über die Fallstricke der Probezeit ebenso hilfreich und praxisnah informieren möchten, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: "Probezeit: Machen Sie eine Gegenspieler-Analyse."