Arbeitszeugnis: Die 10 schlimmsten Fehler >>> Zeugnis-Profi

Von Püttjer - Schnierda

Ja, es stimmt, dass das Schreiben von Arbeitszeugnissen fast schon eine Geheimwissenschaft ist.

Dennoch gibt es typische Fehler, die Sie mit unserer Hilfe schnell erkennen können. Um dann den Arbeitgeber in einem zweiten Schritt zur Verbesserung aufzufordern.

Wenn wir in unserer Beratungspraxis Arbeitszeugnisse schreiben, überprüfen und verbessern, stellen wir die folgenden Mängel recht häufig fest.

Nutzen Sie unser Insiderwissen aus 25 Jahren Zeugnisberatung, um Ihre Bewertung einem Schnellcheck zu unterziehen.

 

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1. Fehler: Aufgabenblock zu kurz

Was soll das Arbeitszeugnis für Sie eigentlich leisten?

Richtig, es soll Sie bei der jetzt anstehenden Bewerbung oder künftigen Bewerbungen mit guten Argumenten unterstützen, die für Sie sprechen.

 

Diese Argumente fehlen aber, wenn der Aufgabenblock zu wenige Tätigkeiten enthält, die dann auch noch viel zu knapp dargestellt werden.

 

Ahnungslos

Wir erleben es in unseren Zeugnisberatungen immer wieder, dass sowohl typische Arbeitsinhalte als auch im Laufe der Zeit übernommene Zusatzaufgaben nicht erwähnt werden. Dies liegt häufig daran, dass Personalmitarbeiter, die Arbeitszeugnisse ausstellen, häufig gar nicht wissen, welche Aufgaben die Angestellten im Detail erledigt haben.

 

Gesamte Dauer

Unberücksichtigt bleiben regelmäßig Tätigkeiten, die in der Vergangenheit eine Rolle gespielt haben, also vor zwei, drei oder gar fünf Jahren. Hierbei kann es sich um Aufgaben aus dem damaligen Tagesgeschäft, aber auch um einmalige Sonderaufgaben handeln. Eine große Rolle spielt hier die Mitarbeit in kleineren oder größeren Projekten. Weiter interessant sind auch Erfahrungen aus Urlaubsvertretungen von Kollegen.

Grundsätzlich gilt daher, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weitaus mehr an Kenntnissen und Erfahrungen zu bieten haben, als Personalmitarbeiter ahnen.

 

Schnell behoben

Interessant für Sie ist unsere Erfahrung, dass von Seiten der Firmen kaum Widerstand geleistet wird, wenn Sie hier Nachbesserungen einfordern.

Überarbeiten und ergänzen Sie daher Ihren Aufgabenblock, wenn Sie mit dem Entwurf der Firma nicht zufrieden sind. Unsere Beispiele als PDF-Downloads für spezielle Aufgaben, Tätigkeiten und Zuständigkeitsbereiche helfen Ihnen dabei zielgerichtet und schnell.

 




2. Widersprüchliche Bewertungen: Einzelnoten

Grundsätzlich sind Auffälligkeiten, Widersprüche und gravierende Abweichungen in Arbeitszeugnissen problematisch. Schließlich stechen diese beim Lesen besonders hervor und lassen die Leistungen des Arbeitnehmers insgesamt negativ erscheinen.

 

Beispiel

Wenn die Arbeitsmotivation (Engagement, Eigeninitiative) „gut“ ist, sollte die Arbeitsweise (zuverlässig, strukturiert, sorgfältig) nicht bloß mit „ausreichend“ bewertet werden.

Übersetzt heißt dies nämlich: „Er ging zwar sehr interessiert an alle Aufgaben heran, war aber eher schlampig bei der täglichen Arbeit und machte häufig Fehler.“

 

Überprüfen Sie also Ihr Arbeitszeugnis dahingehend, ob es innerhalb der Einzelbewertungen gravierende Abweichungen gibt.

 




3. Gesamtnote und Einzelbewertungen weichen deutlich ab

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen mittlerweile, dass eine „gute“ oder „sehr gute“ Gesamtnote im Stil von „Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ ins Arbeitszeugnis gehört.

 

Allerdings werten manche Arbeitgeber die überzeugende Gesamtnote durch die Hintertür ab. Nämlich in den Einzelbewertungen wie Arbeitsqualität, Sozialverhalten oder Führungsleistungen.

Sorgen Sie also dafür, dass Ihre Einzelbewertungen im Wesentlichen auch der von Ihnen geforderten Gesamtnote entsprechen.

 

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4. Der Frauenfehler: Sie und Ihr!

Werden Arbeitnehmerinnen bewertet, hat sich in etwa jedes zehnte Arbeitszeugnis mittlerweile der „Frauenfehler“ eingeschlichen.

Dann sieht man immer öfter Rechtschreibfehler wie „Sie erledigte die Ihr übertragenen Aufgaben...“ oder „Auch im Umgang mit Kollegen konnte Sie...“ In diesen Fällen handelt es sich aber nicht um eine höfliche Anrede. Deshalb werden „ihr“ und „sie“ hier kleingeschrieben.

 




5. Fehler Übertreibung: Zeugnis im Superlativ

Da immer mehr Firmen es den Beurteilten überlassen, ihr Arbeitszeugnis selbst zu schreiben, tauchen neuerdings immer mehr Zeugnisse im Superlativ auf.

 

Gesamteindruck

Auch wir empfehlen selbstverständlich ein Arbeitszeugnis positiv zu verfassen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Glaubwürdigkeit gehen.

Insbesondere dann nicht, wenn die Noten vorhergehender Arbeitszeugnisse, Hochschulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse oder Schulzeugnisse eher im befriedigenden oder gar ausreichenden Bereich lagen.

 

Übertrieben

Daher sollte auf Übertreibungen wie "extrem schnelle Auffassungsgabe", "stets äußerst engagiert" oder "absolut belastbar, auch unter allerhöchstem Termindruck" sicherlich verzichtet werden. Insbesondere dann, wenn die Mitarbeit schon in der Probezeit endetete oder nur ein oder zwei Jahre umfasste.

 

Übrigens, wenn Sie positive, aussagekräftige und glaubwürdige Arbeitszeugnisse mit Bezug auf Ihr Berufsfeld suchen, werden Sie hier fündig.

 

Glaubwürdig

 

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6. Beredtes Schweigen: Was wird nicht gesagt?

Unter Zeugnisexperten ist das "beredte Schweigen" als Maßnahme des Arbeitgebers bekannt, um die Unzufriedenheit mit den Leistungen des beurteilten Arbeitnehmers auszudrücken.

Wenn beispielsweise das Zwischenzeugnis eines Ingenieurs keine Angaben zu seiner „systematischen“, „analytischen“ oder „strukturierten“ Vorgehensweise enthält, kann dies künftige Arbeitgeber zu Spekulationen einladen, die zu Lasten des Beurteilten gehen.

 




7. Glück im Arbeitszeugnis: Kann nichts?

Leider gibt es im Internet mittlerweile immer mehr qualitativ minderwertige und sogar eindeutig abwertende Zeugnisfloskeln von selbsternannten "Zeugnisexperten", die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dann auch noch empfohlen werden.

Auch die Jobbörse Monster.de stellt beispielsweise ein kostenloses Arbeitszeugnis zur Verfügung, das in die Zukunftswünsche den Wunsch nach „Glück“ aufgenommen hat.

Quelle: Screenshot monster.de

 

Bedenken Sie dabei jedoch, dass derjenige, der am Arbeitsplatz Erfolg gehabt hat, sicherlich beim nächsten Arbeitgeber kein „Glück“ benötigt. „Glück“ braucht wohl eher der, der nichts konnte, oder?

Unter Zeugnisprofis ist daher schon seit Jahren bekannt, dass "Glück" in der Schlussformel eines Zeugnisses nichts zu suchen hat. Zumindest dann nicht, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter etwas kann.

 

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8. Negativ: Reihenfolge-Technik

Für alle Arbeitszeugnisse gilt, dass Aufzählungen besonders aufmerksam kontrolliert werden müssen. Beispielsweise darf es nicht, so wie von Monster.de als "Zeugnismuster" empfohlen, heißen „Für seine private und berufliche Zukunft wünschen wir ihm ...“

Schließlich sind künftige Arbeitgeber vorrangig an der beruflichen Zukunft des beurteilten Arbeitnehmers interessiert. Richtig wäre also „Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm ...“.

Gleiches gilt für das Sozialverhalten. Negativ zu werten wäre diese Aufzählung „Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.“ Übersetzt meint dies nämlich „Ihr Verhalten gegenüber dem Chef/der Chefin war zu beanstanden.“, weil hier erst Kollegen und dann Vorgesetzte erwähnt werden.

Besser ist also „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war stets einwandfrei.“

 




9. Adresse auf dem Arbeitszeugnis: Rausschmiss?

Immer wieder kommt es auch vor, dass das Arbeitszeugnis als Endzeugnis die Adresse des Beurteilten enthält, also wie ein Geschäftsbrief aufgebaut ist.

Zum einen ist dies unüblich und widerspricht der richtigen Form. Und zum anderen könnte daraus womöglich gefolgert werden:

„Wir wollten ihn in der Firma nicht mehr sehen, haben ihm gekündigt und dann das Zeugnis nach einem Gerichtstermin wegen seiner Kündigungsschutzklage per Post zugestellt.“

 




10. Negativformulierungen: „tadellos“ und „nicht zu beanstanden“

Unter Zeugnisexperten ist es schon seit Jahren bekannt, dass Negativformulierungen als Geheimcode in Arbeitszeugnissen verwandt werden, um Arbeitnehmer indirekt abzuwerten.

Dann heißt es „Ihr Verhalten war vorbildlich und tadellos (wird allgemein interpretiert als " Ihre Verhalten war zu tadeln)“. Oder „Sein Verhalten gegenüber Kunden war überzeugend und nicht zu beanstanden (meint: absolut zu beanstanden)“.

In unserer Beratungspraxis erleben wir zwar häufig, dass Negativformulierungen nicht aus Absicht, sondern aus Unwissenheit ins Zeugnis eingefügt werden. Aber auch dies geht letztendlich zu Lasten der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers.

Überprüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis mit unserer Checkliste - und fordern Sie bei gravierenden Fehlern einfach eine Nachbesserung ein!

Sie können nur gewinnen, denn eine "nachträgliche Verschlechterung" durch den womöglich "genervten" ehemaligen Arbeitgeber ist nicht erlaubt.

 

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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

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