"Ich weiß, dass ich Sie das eigentlich nicht fragen darf, aber wir sind ja so ein kleiner Betrieb, da brauchen wir jeden Mann und jede Frau: Wie oft waren Sie denn letztes Jahr krankgeschrieben?"
Die meisten Bewerberinnen und Bewerber wissen zwar, dass die Frage nach Fehltagen oder Krankheit im Vorstellungsgespräch eigentlich unzulässig ist. Dennoch machen sie in der Regel eine gute Miene zum bösen Spiel.
Sie versuchen eine überzeugende Antwort zu geben, weil sie
in näherer Zukunft mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen,
schon länger arbeitssuchend sind,
mit der neuen Chefin nur noch Ärger haben,
eine Abmahnung bekommen haben und bald mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen
oder weil sie sich auf den neuen Job freuen und ihnen diese "verbotene Frage" eher egal ist.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer keine Auskunft über ihren momentanen oder früheren Gesundheitszustand geben müssen. Weder von sich aus, noch auf Nachfrage des neuen Arbeitgebers.
Der Bewerber könnte Vorgesetzte, Kollegen, Kunden oder Lieferanten mit einer ansteckenden Krankheit gefährden. Oder wegen schwerer Krankheit den Job gar nicht antreten.
In den genannten Ausnahmefällen muss ein Arbeitnehmer von sich aus aktiv werden und Auskunft geben, auch wenn er nicht danach gefragt wird. Hier gilt also eine "Offenbarungspflicht". Verhalten sich Bewerber dennoch passiv und halten entsprechende Informationen zurück, kann unter Umständen sogar eine Schadensersatzpflicht drohen.
Trotz der grundsätzlichen Unzulässigkeit von Fragen nach
Krankheit,
Schwangerschaft,
Familienstand,
Vermögensverhältnissen,
Lohnpfändungen,
Vorstrafen
und anderen
wird in der Bewerbungspraxis dennoch das eine oder andere Mal nachgefragt. Insbesondere in kleineren Unternehmen, in denen die Personalarbeit oft eher nebenbei vom Inhaber, von der Geschäftsführerin oder von künftigen Fachvorgesetzten erledigt wird.
Natürlich können Bewerberinnen und Bewerber hier auf ihr Recht auf Privatsphäre verweisen und antworten:
"Sie wissen, dass Sie diese Frage gar nicht stellen dürfen!",
"Diese Frage ist doch unzulässig!" oder
"Eigentlich kann ich Sie jetzt ja verklagen, weil Sie mich diskriminieren!".
Allerdings ist davon auszugehen, dass die Beziehungsebene zwischen den Gesprächsbeteiligten dann so nachhaltig gestört wird, dass das Vorstellungsgespräch vermutlich mit einem negativen Ergebnis vorzeitig beendet wird.
Was können Sie stattdessen antworten?
"Ehrlich gesagt, gehöre ich eher zu den Leuten, die auch mal mit einem unterschwelligen Infekt zur Arbeit gehen. Daher müsste ich erste einmal richtig nachdenken, ob ich letztes Jahr überhaupt Fehltage hatte."
"Die ganzen Jahre über hatte ich eigentlich kaum Fehltage, daher muss ich mal kurz nachdenken. Letztes Jahr hatten wir ja die Grippewelle, da fiel ich insgesamt auch eine Woche aus. Aber im Jahr davor war ich nur zwei Tage krank."
"Ich habe das Glück einer robusten Gesundheit. Ich werde eigentlich fast nie von den typischen Grippewellen im Winter und Frühjahr erwischt. Deshalb hatte ich nur drei Fehltage."
Die eben vorgestellten Antworten müssen Sie übrigens nicht besonders ernst nehmen. Denn Sie dürfen ja bei unzulässigen Fragen "lügen", also antworten, was Sie wollen. Zumindest solange Sie keine Gefahr für die künftige Gesundheit anderer Personen am Arbeitsplatz sind.
Oder Sie könnten sogar darauf verweisen, dass auch Ihnen der Teamgedanke sehr wichtig ist. Und auch Sie der Meinung sind, dass sich gerade in kleineren Unternehmen alle aufeinander verlassen können müssen.
Viel wichtiger als die Frage nach Fehltagen sind erfahrungsgemäß inhaltliche Nachfragen zu Ihren Stärken, Erfahrungen, Kenntnissen und Ihrem Wechselgrund.
Beispielsweise
"Wie können wir von Ihrer Mitarbeit profitieren?",
"Wo sehen Ihre Stärken?",
"Und wo Ihre Schwächen?",
"Was können Sie für uns in der neuen Position leisten?" und
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