Darf Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Von Püttjer - Schnierda



Frage: Ich war häufiger krank, hat der Arbeitgeber das Recht, meine Fehlzeiten im Arbeitszeugnis zu erwähnen?

 

"Grundsätzlich dürfen Fehlzeiten wegen Krankheit nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Dies gilt sowohl für sehr häufiges Fehlen wegen Krankheit als auch für eine sehr lange einmalige Krankheit.

Auch die Anzahl der Fehlzeiten in Stunden oder Arbeitstagen darf natürlich nicht genannt werden.

Unter Umständen kann die Krankheit erwähnt werden, wenn die gesamte Fehlzeit mehr als 50 Prozent der Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses ausgemacht hat, aber selbst diese Problematik ist umstritten und müsste gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.

Daher gilt für Fehlzeiten wegen eines Unfalls, einer köperlichen oder seelischen Krankheit, einer Kur oder einer Reha-Maßnahme, dass ein Hinweis darauf im Arbeitszeugnis nicht erlaubt ist."

 

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Antwort von Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches

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