Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Von Püttjer - Schnierda

Üblicherweise vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine bis zu sechs Monate dauernde Probezeit. Kann in diesem Arbeitsverhältnis auf Probe jederzeit fristlos gekündigt werden? Von Seiten des Arbeitgebers? Und auch des Arbeitnehmers?

 

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, dass das Kündigungsschutzgesetz erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten angewendet werden kann. Daher vermuten sie, dass in der Probezeit jederzeit fristlos gekündigt werden kann.

 

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Fristlose Kündigung während der Probezeit

Tatsächlich kann in der Probezeit nur dann außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund (15 Beispiele) dafür vorliegt.

Dies gilt für beide Seiten, also sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer.

 




Üblich: meist ordentliche Kündigung

Üblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit durch ordentliche Kündigung beendet. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, § 622 Absatz 3 BGB.

Im individuellen Arbeitsvertrag kann nicht vereinbart werden, dass die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit verkürzt wird, dies geht nur durch einen Tarifvertrag.

 

Immer häufiger Kündigungen in der Probezeit

Typische Gründe: In unserer Beratungszeit stellen wir fest, dass uns immer häufiger Fachkräfte und Führungskräfte um (Bewerbungs-)Rat bitten, weil ihnen in der Probezeit gekündigt wurde. Die Gründe dafür sind vielfältig, beispielsweise weil

  • die Erwartungen an den neuen Mitarbeiter zu hoch und damit unrealistisch sind,

  • das Stellenprofil im Vorfeld nicht ausreichend definiert wurde und der oder die Neue plötzlich Aufgaben erledigen soll, von denen vorher nie die Rede war,

  • von Führungskräften Veränderungen, Optimierungen und Ergebnisse in unrealistisch kurzer Zeit erwartet werden,

  • sich das wirtschaftliche Umfeld gedreht hat und plötzlich "last hired, first fired" gilt.

 

Kündigung bis zum letzten Tag der Arbeit auf Probe möglich?

Wichtig zu wissen: Die Kündigung darf dem Arbeitnehmer noch am letzten Tag der Probezeit übergeben oder zugestellt werden, obwohl das Arbeitsverhältnis dann erst in der Mitte des 7. Monats beendet wird.

Lesen Sie hierzu auch: Kündigung in der Probezeit - Was ist mit dem Arbeitszeugnis?

Abschlusstipp: Wie Sie Kündigungen durch den Arbeitgeber in künftigen Vorstellungsgesprächen plausibel und dennoch taktisch erklären können, erfahren Sie unseren E-Learnings-Vorstellungsgespräch.

 

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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

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