SO nach Kündigung krankschreiben lassen ▷RISIKEN

Von Püttjer - Schnierda

 

Kündigungsschock - Vom Hausarzt krankgeschrieben

Als Sebastian Müller (Name verändert) zum Chef gerufen wurde und ohne Vorwarnung seine Kündigung erhielt, war er am Boden zerstört. Der Schock warf ihn so aus der Bahn, dass er sich am nächsten Tag vom Hausarzt krankschreiben ließ.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Kollegenkreis Ähnliches gesehen und erlebt und grübeln darüber nach, ob die "kleine Rache" am Arbeitgeber im Ernstfall auch für sie selber sinnvoll sein könnte.

 

Hier gilt es vorsichtig zu agieren, denn wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass der Mitarbeiter sich unberechtigt krank gemeldet hat, ist die vorgetäuschte Krankmeldung eine erhebliche Pflichtverletzung.

In Fällen dieser Art (Beispiel: "trotz erheblicher Rückenschmerzen bei der Gartenarbeit gesehen") kann sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein (BAG-Urteil vom 26. August 1993, Az.: 2 AZR 154/93).

 

Traurige Realität: Leider gehen viele langjährig konstruktive und vertrauensvolle Arbeitsverhältnisse eines Tages im Unfrieden oder Streit auseinander.

Ganz gleich, ob Arbeitnehmer dann selber gekündigt haben oder ihnen von der Firma gekündigt worden ist, taucht hier immer wieder Frage auf:

"Soll ich mich nach einer Kündigung einfach krankschreiben lassen?"

 

Bevor Sie hier eine unbedachte Entscheidung treffen, sollten Sie die damit verbundenen Risiken abwägen. Nicht zuletzt wünschen Sie sich ja noch ein angemessenes Arbeitszeugnis für Ihre erbrachten Leistungen.

Und sollten auch berücksichtigen, ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben möchten. Denn auch hier kann die Krankschreibung eine Rolle spielen.

 




Selbst gekündigt, dann krankmelden

Wer kündigt wem? Grundsätzlich macht es aus taktischen Gründen in Sachen Krankmeldung einen großen Unterschied,

 

Deshalb sollten Sie Ihre Entscheidung möglichst bedacht und mit etwas zeitlichem Abstand treffen. Lassen Sie sich bitte nicht aus Enttäuschung, Frust oder Wut zu einer Kurzschlussreaktion hinreißen.

 




Angst vor schlechtem Arbeitszeugnis 

Sie haben gekündigt: Geht die Initiative, die Firma zu verlassen von Ihnen aus, kann es sein, dass Sie einen besser bezahlten oder einfach interessanteren Arbeitsplatz gefunden haben.

Oder weil Sie das miese Klima, den cholerischen Chef oder die hinterhältigen Kolleginnen und Kollegen einfach nicht mehr ertragen können.

Rückzug: Nach der von Ihnen mitgeteilten Kündigung könnten Sie mittels "gelbem Schein" womöglich bis zum Ende des noch laufenden Arbeitsverhältnisses zu Hause bleiben.

Risiko 1: Allerdings riskieren Sie, dass Sie für diesen glanzlosen Abgang dann lediglich ein mittelmäßiges oder gar schlechtes Arbeitszeugnis erhalten.

Risiko 2: Weiter kann es bei einem in der Zukunft liegenden Anruf durch einen neuen Arbeitgeber passieren, dass am Telefon negative Auskünfte über Sie gegeben werden.

Risiko 3: Andererseits haben wir es in unserer Beratungspraxis ebenso oft erlebt, dass bis zum letzten Tag voller Einsatz gezeigt wurde - und das Arbeitszeugnis dennoch eher einem Racheakt als einer aussagekräftigen Empfehlung glich.

 

Ihre Entscheidung: Es gilt daher abzuwägen, ob Ihr hohes Engagement bis zum letzten Tag überhaupt angemessen wahrgenommen werden würde.

 




Krankschreibung Kündigung durch Arbeitgeber

Ihr Chef hat gekündigt: Dass Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde, dies als schweren Schicksalsschlag empfinden, ist sicherlich nachvollziehbar. Daher verwundert es nicht, wenn sie sich einige Tage krankschreiben lassen.

Tiefschlag erhalten: Diese Zeit ist in der Regel auch nötig, um den ersten Kündigungsschock zu verarbeiten. Und auch häufig, um sich rechtlichen Beistand zu suchen, der gegebenenfalls zügig eine Kündigungsschutzklage (Frist drei Wochen) erheben soll.

Schon vorher krank: Nicht wenige Arbeitnehmer schleppen sich aus Loyalität krank zum Arbeitsplatz, manchmal sogar über einen längeren Zeitraum. Sie möchten sich gegenüber Kollegen nicht unfair verhalten, die sonst die ganze Arbeit alleine machen müssten. Oder sie wissen, dass bestimmte Groß- und Schlüsselkunden sich nur von ihnen und nicht von Stellvertretern beraten lassen und nehmen damit Rücksicht auf die Firmeninteressen.

 

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Schluss mit loyalem Verhalten: Dass diese Arbeitnehmer nach einer erfolgten Kündigung den Gang zum Arzt antreten, ist dann auch keine echte Überraschung.

 




Dauerhafte Krankschreibung gefährlich

Rückkehr überhaupt möglich? Kommt es tatsächlich zu einer Kündigungsschutzklage, ist vor einer dauerhaften Krankschreibung allerdings zu warnen. Hieraus könnte gefolgert werden, dass der Arbeitnehmer auf keinen Fall ins Unternehmen zurück will. Was die Verhandlungsposition in Sachen möglicher Abfindung im Prozess dann verschlechtert.

 

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Neue Stelle - keine Klage: Anders sieht es dann wieder für den Fall aus, dass gar keine Klage geplant ist.

Mir reicht's: Außer den oben geschilderten Bedenken in Sachen "schlechtes Arbeitszeugnis", kann es für die eigene seelische Gesundheit in diesem Fall durchaus förderlich sein, "krank" zu Hause zu bleiben, um sich weiteren Streit und Psychoterror zu ersparen.

 

Kann der Chef die Krankschreibung anzweifeln?

Laut dem Bundesarbeitsgericht haben ärztliche Atteste einen starken Beweiswert. Es gilt die Grundannahme, dass Ärzte keine Gefälligkeitsatteste ausstellen. Daher ist es für Arbeitgeber in der Regel sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

 

Darf der Chef nach dem Krankheitsgrund fragen?

Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut, daher dürfen Chefs zwar fragen, Arbeitnehmer müssen aber keine Auskunft über den Grund geben.

 

Dürfen kranke Mitarbeiter einkaufen gehen?

Beispiel: Arbeitnehmer dürfen sich nicht genesungswidrig verhalten, beispielsweise einen Marathon laufen, wenn sie einen grippalen Infekt haben. Dagegen ist das Einkaufen für Singles sicherlich erlaubt, sonst würden sie ja vor Hunger noch kranker werden.

Interessant: Einem wegen seelischer Störungen krangeschriebenem Mitarbeiter wurde gerichtlich bestätigt, dass er einen Marathon laufen durfte. Nach Ansicht der Richter könne dies tatsächlich der Genesung dienen.

 

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Blick nach vorne: selbstbewusst bewerben

Coachingtipp: Lassen Sie die Vergangenheit hinter sich

Wenn Kündigungsstress nervig ist, sollten Sie den Blick möglichst zügig wieder nach vorne richten. Sie können etwas, und andere Arbeitgeber suchen sicherlich schon jetzt Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Ihr Engagement.

Rufen Sie sich Ihre Stärken ins Gedächtnis. Und starten Sie dann mit Ihren Bewerbungsaktivitäten!

  • Was tun Sie gerne?

  • Bei welchen Aufgaben vergeht die Zeit wie im Flug?

  • Welche Themen interessieren Sie?

  • Wann werden Sie um Rat gefragt?

  • Was können Sie besonders gut?

  • Wo haben Sie sich weiterentwickelt?

  • Was schätzen andere an Ihnen?

 

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