Hilfe, Abmahnung bekommen - Arbeit: nun 5 Dinge tun

Von Püttjer - Schnierda

Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten ✓ 5 mal erste Hilfe ✓ wie reagieren? ✓ was tun? ✓

 

  • Sie haben eine Abmahnung wegen der Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen bekommen?

  • Ihnen werden Pflichtwidrigkeiten, Arbeitsfehler oder Bummelei vorgeworfen?

  • Oder es wird behauptet, dass Sie das Ansehen Ihres Vorgesetzten herabgesetzt und durch respektloses Verhalten den Betriebsfrieden gestört hätten?

 




Abmahnung vor Kündigung

Dann gilt es schnell und gründlich zu prüfen, ob und wie Sie sich gegen diese und ähnliche Vorwürfe wehren können, insbesondere dann, wenn Sie sie für unbegründet halten.

Üblicherweise werden Abmahnungen genutzt, um eine verhaltensbedingte Kündigung (hier: 25 Beispiele) des Arbeitnehmers vorzubereiten oder einzuleiten.

Daher empfehlen wir Ihnen bei dieser anspruchsvollen juristischen Materie grundsätzlich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, Ihre konkrete Abmahnung von ihm prüfen und mögliche Folgen daraus einschätzen zu lassen.

 




Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen nicht immer

Dennoch sollten Sie nicht einfach blind darauf vertrauen, was Ihnen manche Rechtsexperten raten. Denn oft haben wir es schon erlebt, dass zum Thema „Abmahnung vom Arbeitgeber bekommen“ doch eher fragwürdige Auskünfte von wenig erfahrenen juristischen Ansprechpartnern gegeben werden.

Beispielsweise dann, wenn Rechtsschutzversicherungen „empfehlen“, zunächst einmal die eher anonym ausgerichteten (für die Versicherung aber kostengünstigeren) Beratungshotlines zu nutzen.

Vertrauen Sie also nicht blind auf jeden Rat. Versuchen Sie sich ein erstes eigenes Bild zu verschaffen, in dem Sie diese fünf Punkte klären.

 




1. Taktik: Rechnen Sie mit Kündigung oder Weiterarbeit?

Eine Abmahnung kann darauf abzielen, dass Sie tatsächlich künftig ein bestimmtes Verhalten abstellen sollen ("Warnfunktion").

Sie kann aber auch ausgesprochen werden, um zielgerichtet eine Kündigung (danach krankschreiben lassen?) durch den Arbeitgeber vorzubereiten.

Prüfen Sie also für sich: Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Arbeitgeber Sie „auf die harte Tour“ loswerden möchte?

Oder haben Sie wirklich Fehler gemacht, die sich künftig vermeiden lassen?

 




2. Gegendarstellung: Wollen Sie Ihre Sicht aufzeigen?

Der erste – berechtigte – Reflex gegenüber Anschuldigungen aus einer Abmahnung ist der, sich zu rechtfertigen (ungerechte Kündigung - was tun?) und die eigene Sicht der Dinge zu schildern.

Dies kann durch eine persönliche Rechtfertigung des Arbeitnehmers im Gespräch oder auch durch schriftliche Stellungnahme geschehen.

Rechnen Sie allerdings schon mit einer Kündigung, kann sich Ihre mündliche oder schriftliche Gegendarstellung als ungewollter Bumerang erweisen, der am Ende Sie trifft.

Denn vielleicht erkennt der Arbeitgeber anhand Ihrer plausiblen Gegenargumente, dass er seine Abmahnung „nachbessern“ muss, damit sie wirksam bleibt.

 

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3. Klage auf Rücknahme: Wirklich zu empfehlen?

Thematisch in die gleiche Richtung zielt die Überlegung, ob eine Klage auf Rücknahme einer Abmahnung immer sinnvoll ist.

Denn wenn hier dem Arbeitgeber eine Frist gesetzt wird, verhärten die Fronten oft automatisch.

Sollte der Arbeitnehmer die Klage gewinnen, wird der Arbeitgeber im nächsten Schritt womöglich eine „bessere“ Abmahnung (hier: 50 Beispiele) aussprechen.

Im schlimmsten Fall verliert der Arbeitnehmer sogar, dann hat der Arbeitgeber gerichtlich bestätigt bekommen, dass eine zu kritisierende Pflichtverletzung tatsächlich vorliegt.

 

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4. Liegt wirklich ein gravierender Pflichtverstoß vor?

Zu prüfen ist auch, ob mit der Abmahnung wirklich echte Vertragsverstöße gerügt werden.

Häufige Gründe dafür, dass Abmahnungen (hier: 50 Beispiele) ausgesprochen werden, sind:

  • Nichtbefolgung von Arbeitsanweisungen

  • Störung des Betriebsfriedens

  • Verweigerung Überstunden abzuleisten

  • Arbeitszeitverstöße wie Verspätungen oder Überziehen von Pausen

  • Bummelei bei der Arbeit

  • unhöfliches Verhalten gegenüber Kunden

  • Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen

  • Diebstahl im Unternehmen

  • Alkoholgenuss während der Arbeitszeit

  • Annahme von Geschenken von Betriebsfremden

  • Beschädigung von Firmeneigentum (auch fahrlässig durch unsachgemäßes Verhalten)

  • unrichtige Dokumentationen (Anzahl der Kundenbesuche, Fahrtenbuch usw.)

  • unerlaubte private Nutzung von Telefon, Internet, PC oder Notebook des Unternehmens

  • unentschuldigtes Fehlen

  • sexuelle Belästigung von Mitarbeitern

  • Mobbing von Mitarbeitern

Keine Gründe dagegen sind:

  • Krankheit

  • wiederholte Erkrankung

Aber Vorsicht, Krankmeldungsfehler, beispielsweise die Nichtinformation des Arbeitgebers über eine Krankmeldung und auch vorgetäuschte Krankheiten können ebenfalls dazu führen, dass eine Abmahnung ausgesprochen wird.

 




5. Für die Zukunft: eigenes Verhalten prüfen

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass der Erhalt einer Abmahnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft ein Schockerlebnis darstellt.

Denn in konstruktiven Unternehmenskulturen werden Rückmeldungen zu Fehlern beim Arbeiten üblicherweise direkt, (möglichst) sachlich und mündlich gegeben.

 

Welche Ziele verfolgt der Arbeitgeber?

Erfolgt dagegen eine schriftliche Abmahnung, ist dies unserer Erfahrung nach häufig weniger als Wunsch zu sehen, dass sich durch eine Verhaltensänderung Ihrerseits künftig wieder eine produktivere Zusammenarbeit einstellen wird.

Im Gegenteil, die „gelbe Karte“ des Arbeitgebers ist wohl eher als Aufforderung zu verstehen, dass Ihnen in nächster Zeit gekündigt wird und Sie das Unternehmen verlassen sollen.

 

Sie müssen grundsätzlich mit weiteren Abmahnungen rechnen und sollten sich gründlich überlegen, ob Sie sich der außerordentlichen Belastung durch diesen Nervenkrieg dauerhaft stellen möchten und können.

Oder ob Sie selbst aktiv werden und von sich aus zu einem neuen Arbeitgeber wechseln (Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären), der Ihre beruflichen Stärken und Kenntnisse besser zu schätzen weiß.

 

Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

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