Arbeitnehmer: Kündigung zurückziehen und widerrufen

Von Püttjer - Schnierda

Es kommt häufiger vor, dass die persönliche Beziehungsebene zwischen Mitarbeiter und Chef (beide m/w/d) so angespannt ist, dass eine Seite irgendwann vor Wut, Enttäuschung oder Dauerfrust den Arbeitsvertrag "im Affekt" kündigt.

  • Kann ein Arbeitnehmer eine derartige Kündigung zurückziehen?

  • Ist es also möglich, zum Chef zu gehen und die Absicht, das Unternehmen zu verlassen, zu widerrufen?

 

Vorausgesetzt, die Kündigung ist vom Arbeitnehmer wirksam erklärt worden, also in Schriftform und nicht per E-Mail oder mündlich, ist ein Zurücknehmen sehr schwierig.

Was können Mitarbeiter dennoch tun, wenn sie ihre Eigenkündigung letztendlich doch bedauern?

 




Problem: Kündigung ist einseitige Willenserklärung

Grundsätzlich sind Kündigungen einseitige Willenserklärungen, daher ist keine Bestätigung durch den Arbeitgeber notwendig.

Damit endet das eingegangene Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Kündigungstermin, der sich üblicherweise nach den gesetzlichen Fristen oder nach individuell vereinbarten vertraglichen Fristen berechnet.

Dass die Kündigung in einem Zustand außergewöhnlicher Erregung mitgeteilt wurde, also nach einem heftigen Streit mit der Chefin oder einem hitzigen Wortgefecht mit Kollegen, ändert nichts an der Wirksamkeit.

Schließlich sind Arbeitnehmer in der Regel nicht geschäftsunfähig, weil sie beispielsweise an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit leiden.

 




Zurückziehen - und das Gespräch suchen

Um die formell korrekt erklärte Kündigung letztendlich ungeschehen zu machen, empfiehlt es sich das Gespräch mit dem Chef zu suchen.

Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor, indem Sie

  • auf eine schlechte Tagesform verweisen,

  • private Probleme anführen (Belastung durch Pflege schwerkranker Angehöriger, häufiger Streit mit Ehepartner oder Lebensgefährtin, massive Erziehungsprobleme mit Kindern usw.),

  • auf die gute langjährige Zusammenarbeit hinweisen,

  • die vielen Überstunden der letzten Wochen als Grund nennen,

  • den monatelangen Verzicht auf Urlaub zum Thema machen,

  • erklären, dass sie schon länger zur Arbeit erscheinen, obwohl sie Zahnschmerzen, Rückenschmerzen oder eine Muskelzerrung haben,

  • usw.

 

Bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung für Ihren Wutanfall und machen Sie idealerweise auch einen Vorschlag dafür, wie sich die zugetragene Eskalation aus Ihrer Sicht künftig vermeiden lassen kann.

 

Friedensangebot machen

 

Appelieren Sie an Ihren Vorgesetzten, die Sache zumindest noch einmal in Ruhe zu überdenken.

Dennn schließlich müsse Ihr Chef dann ja nicht langwierig Ersatz für Sie suchen und Sie müssten ja auch nicht, im Gegensatz zu einem neuen Mitarbeiter, noch eingearbeitet werden.

 




Einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Es kann dazu kommen, dass Ihr Arbeitgeber sich von Ihren Argumenten angesprochen fühlt und Ihnen tatsächlich anbietet, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich fortzusetzen.

Dann muss dieses Ergebnis schriftlich fixiert werden, schließlich war Ihre Kündigung ja zunächst wirksam.

Häufiger sind die Fronten jedoch schon länger so verhärtet, dass Ihr Chef durchblicken lässt, dass er nicht mehr davon ausgeht, dass eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit in Zukunft noch möglich sei.

In diesem Fall sollten Sie die Realität akzeptieren - und den Blick nach vorne richten, sich also auf die Suche nach einem neuen Job machen.

 

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Sperrzeit bei Eigenkündigung bedenken

Gewöhnen Sie sich an den Gedanken, dass Sie nun aktiv auf Jobsuche gehen. Dabei sollten Sie sich nicht zu viel Zeit lassen, denn bei einer Eigenkündigung prüft die Agentur für Arbeit grundsätzlich, ob eine Sperrzeit gegen Sie zu verhängen ist.

Wurde das Arbeitsverhältnis nämlich ohne wichtigen Grund beendet, kann die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bis zu zwölf Wochen gesperrt werden. Dann wird im Regelfall insgesamt nur neun Monate und nicht zwölf Monate lang gezahlt.

Hinweis: Im Jahr 2016 haben die Arbeitsagenturen bei etwa 213.000 Arbeitslosen eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung verhängt.

 




Ihre Bewerbung: Was soll besser werden?

Dennoch empfehlen wir Ihnen nicht "irgendeinen" Job anzunehmen. Idealerweise sollten sich die gravierendsten Störungen und Konflikte am Arbeitsplatz ja nicht wiederholen.

Überlegen Sie daher in Ruhe nach Vorstellungsgesprächen mit neuen Arbeitgebern:

  1. Wurden Ihnen die neuen Aufgaben im Gespräch so dargestellt, wie in der Stellenanzeige beschrieben?

  2. Welche Aussagen Ihrer Gesprächspartner dazu fanden Sie überzeugend?

  3. Und welche weniger?

  4. An welchen Stellen waren die Antworten Ihrer Gesprächspartner sogar eher ausweichend?

  5. Wirkten Ihre Gesprächspartner auf Sie glaubwürdig?

  6. Waren Ihnen Ihre Gesprächspartner sympathisch?

  7. Welchen Anteil haben Routineaufgaben im neuen Job?

  8. Gibt es Handlungsspielräume durch Projektarbeit?

  9. Bei welchen neuen Aufgaben benötigen Sie eine Einarbeitung?

  10. Und bei welchen Aufgaben können Sie sofort Ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen?

  11. Welchen Ruf hat die Firma in der Branche?

  12. Wie haben Sie die allgemeine Stimmung in der Firma wahrgenommen (Empfang, Gesprächston der Mitarbeiter untereinander usw.)?

  13. Welchen fachlichen Hintergrund hat Ihr/e künftige/r Chef/in?

  14. Welchen ersten Eindruck haben Sie von ihm/ihr (zupackend, dynamisch, abwartend, distanziert, kraftlos, ausgebrannt)?

  15. Mit welchen Personen/Abteilungen arbeiten Sie vorwiegend zusammen?

  16. Wie sicher erscheint Ihnen der neue Arbeitsplatz?

 

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Machen Sie es sich bei der anstehenden Bewerbungsarbeit leichter, nutzen Sie unsere Downloads für Anschreiben und Lebensläufe und unsere E-Learnings für Vorstellungsgespräche.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auch persönlich dabei, Ihre Eigenkündigung gegenüber neuen Arbeitgebern nachvollziehbar zu erklären, rufen Sie uns einfach an.

Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung und die Suche nach einem angenehmeren Arbeitsumfeld viel Erfolg!

Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

foto: © Helloquence on Unsplash.com