Arbeitnehmer Kündigung schreiben: 4 Muster kostenlos, Form!

Von Püttjer - Schnierda

Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer kündigen ✓ Begründung nicht notwendig ✓ Formalien, Bestätigung, Einschreiben ✓ Unterschrift, Datum ✓ wahlweise: persönliche Übergabe ✓ kostenlose Muster zum Download als PDF ✓

 

Souverän kündigen: Vermeiden Sie unproduktive Auseinandersetzungen oder gar Streit, schließlich müssen Sie als Arbeitnehmer die eigene Kündigung weder begründen noch als Bittsteller auftreten.

Formalien beachten! Damit Sie es bei einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung Ihres Arbeitsvertrages leichter haben, machen wir Sie mit den wesentlichen Formalien vertraut.

PDF-Vorlagen nutzen: Und stellen Ihnen vier Gratis-Muster für wahlweise freundliche oder sachliche Kündigungsschreiben zur Verfügung.

 

Hinweis: Wie sich die hier aufgeführten Vorgaben praktisch umsetzen lassen, stellen wir Ihnen ganz konkret in diesen 4 Mustern vor (klick: 4 Muster für Kündigung kostenlos als PDF).

 

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Muster für Kündigung des Arbeitsvertrages: kostenlos

Endlich ist der langersehnte, neue Job für Führungskräfte oder Fachspezialisten in Sicht.

Jetzt gilt es den Abgang beim alten Arbeitgeber möglichst elegant über die Bühne zu bringen. Hilfreich dazu: So kündigen: 15 Praxistipps.

Wir erläutern Ihnen umfassend, wie Sie Ihre Kündigung schreiben - und was Sie dabei bedenken sollten!

 

1. Richtige Adresse

Ihr Kündigungsschreiben muss die Anschrift des Vertragspartners enthalten.

Eine persönliche Adressierung ist nicht notwendig.

Manche Arbeitnehmer richten ihre Kündigung an die Leiterin oder den Leiter der Personalabteilung oder gleich direkt an die Geschäftsführung.

Es genügen aber Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.

 

2. Anrede

Sie können die schriftliche Kündigung Ihres Arbeitsvertrages allgemein mit "Sehr geehrte Damen und Herren," beginnen.

Oder aber auch den Namen Ihres Ansprechpartners verwenden. Beispielsweise "Sehr geehrte Frau Schmidt," oder "Sehr geehrter Herr Müller,".

Wir raten davon ab, Kündigungen in der Du-Form zu beginnen, selbst wenn der Ton untereinander sonst freundschaftlich ist.

Also bitte nicht "Lieber Klaus, hiermit teile ich dir mit, dass ich das Unternehmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt verlassen möchte. Daher kündige ich hiermit mein Arbeitsverhältnis."

 

3. Vorsicht Formfehler

Ihre Kündigung muss in jedem Fall das Tagesdatum und Ihre handgeschriebene Unterschrift enthalten.

Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Kündigungserklärung aus formalen Fehlern unwirksam ist.

 

4. Der richtige Zeitpunkt

Sie können wahlweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Muster 1 und 2) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (Muster 3 und 4) kündigen.

Dies hängt oft von der beruflichen Ausgangssituation ab, also davon, wann ein Arbeitnehmer beim neuen Arbeitgeber anfangen möchte.

 

5. Begründung

Ihre schriftliche Kündigung muss nicht begründet werden, Sie sind dazu nicht verpflichtet.

 

Grundsätzlich empfiehlt es sich, vom Ton her souverän und geschäftsmäßig zu formulieren.

Schließlich möchten Sie noch ein überzeugendes Arbeitszeugnis bekommen und sollten auf keinen Fall die Emotionen durch Schuldzuweisungen hochkochen lassen.

Formulierungen wie "Ich bin froh, diesen Saftladen nach zehn Jahren Mitarbeit endlich zu verlassen." sind sicherlich nicht geeignet, um beim Adressaten eine produktive und positive Einstellung in Sachen Arbeitszeugnis hervorzurufen.

 

6. Freundlich oder sachlich

Daher finden Sie in unseren vier PDF-Mustern zwei Muster für einen freundlichen Ton und weitere zwei Muster für einen eher sachlichen Ton.

Verwenden Sie den freundlichen Ton, wenn Sie gekündigt haben und Ihren Arbeitgeber im Guten verlassen.

Gab es dagegen ständig Probleme und Streit, bietet sich ein sachlicher Grundton an. Schließlich wird eine vormals bestehende und produktive "Geschäftsbeziehung" nun von Ihrer Seite einfach aufgelöst.

 

 

Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer kündigen Muster 2: ordentliche, fristgerechte Kündigung

- sachlicher Ton, zum nächstmöglichen Termin -

 

(Ihr) Vorname Name

Straße und Hausnummer

PLZ Wohnort

 

 

An

(Firmenname des Arbeitgebers)

Straße und Hausnummer

PLZ Ort

 

Ort, Datum (bitte das Tagesdatum und Ihren Wohnort nicht vergessen!)

 

Ordentliche Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen der (Firmenname des Arbeitgebers) und mir bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Nach meiner Berechnung ist dies der XX.XX.XXXX.

Für die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre bedanke ich mich und bitte um eine kurze Bestätigung des Eingangs meiner Kündigung und des Kündigungsdatums.

Mit freundlichen Grüßen

(Handgeschriebene Unterschrift des Arbeitnehmers)

Dieses Muster und drei weitere bekommen Sie bei uns kostenlos als PDF oder als Word-Datei.

 

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Bestätigung: So Kündigung vom Arbeitgeber bestätigen lassen

Wie Sie unseren Mustern entnehmen können, ist es sinnvoll, den Arbeitgeber aufzufordern, eine schriftliche Kündigungsbestätigung an Sie zu versenden.

Weiter sollten Sie sich auch einen konkreten Kündigungstermin bestätigen lassen.

 

Störrische Arbeitgeber

In unserer Beratungspraxis haben wir schon allerhand störrische Arbeitgeber erlebt.

Beispielsweise berichtete uns ein Kunde davon, dass sein Arbeitgeber immer wieder darauf bestand, dass er die Kündigung nicht akzeptieren würde. Vermutlich meinte der Arbeitgeber, dass er erst seine Zustimmung geben müsste, bevor der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen dürfte.

Diese Ansicht ist natürlich hanebüchen, die Zeit der Leibeigenschaft ist schließlich lange vorbei. Eine Kündigung ist grundsätzlich eine einseitige Willenserklärung und kein gegenseitiger Vertrag.

 

Eingeschüchterte Arbeitnehmer

Ganz gleich, ob Sie einen Handyvertrag oder einen Arbeitsvertrag kündigen. Sobald sie eine wirksame Kündigung übermittelt haben, gilt diese zum nächstmöglichen oder zum vereinbarten Zeitpunkt.

Übrigens, unserem Kunden mussten wir gut zureden, damit er nicht eingeschüchtert weiter zur Arbeit ging - trotz wirksamer Kündigung.

Letztlich war unser Kunde selber überrascht, dass das Arbeitsverhältnis einfach zum berechneten Termin auslief und sein ehemaliger Arbeitgeber urplötzlich keine drohenden E-Mails mehr verschickte und auf weitere einschüchternde Anrufe verzichtete.

 




Per Einschreiben oder vor Zeugen: Kündigung übermitteln

Wenn Sie schon einmal einen Handyvertrag, ein Zeitschriftenabo, einen Versicherungsvertrag oder einen Mietvertrag gekündigt haben, wissen Sie, dass ein schriftlicher Beleg unverzichtbar ist.

Oder dass Zeugen sehen sollten, dass Sie eine schriftliche Kündigung übergeben haben.
 

Einschreiben oder Zeugen

Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben, dann haben Sie einen schriftlichen Beleg über den Versand.

Oder übergeben Sie Ihre Kündigung in der Firma persönlich vor einem Zeugen.

 

Sonderfall: Persönlich kündigen

Im Arbeitsleben ist es oft so, dass Kündigungstermine sowohl von der Arbeitgeberseite her, aber auch von der Arbeitnehmerseite her so spät wie möglich mitgeteilt werden.

Aus Arbeitgebersicht hat dies den Vorteil, dass der Mitarbeiter bis zuletzt mit vollem Einsatz arbeitet. Und sich nicht vorzeitig ein Attest vom Arzt holt und wegen "Krankheit" gar nicht mehr in der Firma erscheint.

Aber auch Arbeitnehmer bevorzugen oft die persönliche Kündigung, weil sie beispielsweise zuerst den direkten Fachvorgesetzten informieren wollen. Oder sich direkt an die Geschäftsleitung wenden möchten.

Wird die Kündigung dagegen per Einschreiben und ohne persönlichen Adressaten übermittelt, was rechtlich erlaubt ist, weiß der Arbeitnehmer oft nicht, ob Fachvorgesetzte oder Mitglieder der Geschäftsleitung überhaupt schon Bescheid wissen.

Daher lohnt es sich für Arbeitnehmer häufig, die Kündigung persönlich zu übergeben.

 

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Bonustipp

Sie können einen zweiten Ausdruck der Originalkündigung in die Firma mitnehmen, das Original dort abgeben und auf dem zweiten Ausdruck vom zuständigen Ansprechpartner einen Vermerk über den Eingang eintragen lassen, natürlich auch mit Ort, Datum und seiner Unterschrift.

Haben Sie den Eindruck, dass es Probleme geben könnte, übermitteln Sie direkt im Anschluss noch einmal per Einschreiben die schriftliche Kündigung. Dann sind Sie mit der "doppelten Kündigung" auf der sicheren Seite.

 

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Kündigungsgespräch: Mündliche Erklärungen

Wie oben bereits ausgeführt, müssen Sie Ihre schriftliche Kündigung in keiner Form glaubhaft, nachvollziehbar oder detailliert begründen.

Insbesondere in der Schriftform sollten Sie davon auch Abstand nehmen.

 

1. Allgemein gehaltene Statements

Im persönlichen Gespräch, also während oder direkt nach persönlicher Übergabe der schriftlichen Kündigung, bietet es sich aber an, einige allgemeine Statements zu geben, die für den Arbeitgeber nachvollziehbar sind. Und keine schlechte Stimmung auslösen.

Hier einige Beispiele für Ihr Kündigungsgespräch.

  • Neue Schwerpunkte: "Ich wollte schon länger andere Schwerpunkte in meiner beruflichen Tätigkeit setzen. Daher habe ich mich nach reiflicher Überlegung beworben und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben."

  • Andere Branche: "Es ist ja kein Geheimnis, dass es unserer Branche ingesamt schon einige Jahre lang nicht so gut geht. Daher habe ich mich in einer anderen Branche beworben. Ich muss ja auch an meine Familie denken."

  • Auszeit: "Nach so vielen Jahren erfolgreicher und intensiver Mitarbeit brauche ich erst einmal eine Auszeit. Vielleicht studiere ich noch einmal oder fange eine Weiterbildung an. Ich bin mir da nicht ganz sicher."

  • Andere Produkte: "Ich kenne unsere Produktpalette sehr gut, möchte aber weiter dazulernen, da Arbeitnehmer ja heute auch flexibel sein müssen. Deshalb habe ich mich bei einer Firma mit ganz anderen Produkten beworben und starte noch einmal voll durch."

  • Aufstiegschance: "Ich habe ja häufiger betont, dass ich noch aufsteigen möchte. Durch die Altersstruktur wird dies bei uns in nächster Zeit nicht möglich sein. Daher habe ich die Chance genutzt, eine Karriereoption bei einem anderen Arbeitgeber wahrzunehmen."

 

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2. Neuen Arbeitgeber: Nicht nennen

Wir haben es schon erlebt, dass alte Arbeitgeber von sich aus bei neuen Arbeitgeber anrufen, um vormals geschätzte Arbeitnehmer nun aus Verärgerung schlecht zu machen.

Daher sollten Sie unbedingt darauf verzichten, den Namen Ihres neuen Arbeitgebers am bestehenden Arbeitsplatz mitzuteilen. Weichen Sie direkten Nachfragen geschickt aus.

Oder sagen Sie ganz einfach: "Ich habe mit dem neuen Arbeitgeber Stillschweigen vereinbart, das bis zum ersten Arbeitstag gilt."

 

3. Hilfreiche Tipps

Nutzen Sie unsere Blogartikel, um mit Ihrer Kündigung kein Desaster zu erleben. Verlassen Sie Ihren Arbeitgeber souverän.

 

4. Kollegen: Ausbremsen

Seien Sie bitte auch sehr vorsichtig mit Informationen über den neuen Arbeitgeber oder über die "wahren" Kündigungsgründe gegenüber Kollegen. Insbesondere gegenüber sehr guten Kollegen.

In dem Moment, in dem Sie Ihre Kündigungsabsicht haben verlautbaren lassen, werden die Karten im Unternehmen neu gemischt.

Ihr sozialer Status in der Firmenhierarchie existiert quasi nicht mehr.

Und vormals gute Kollegen versuchen vielleicht mit Informationen, die Sie unter dem Siegel der Verschwiegenheit gegeben haben, Pluspunkte bei der gemeinsamen Chefin oder dem gemeinsamen Geschäftsführer zu sammeln.

 




Kündigungstermine: Berechnen und berücksichtigen

Welche Kündigungsfrist Arbeitnehmer beachten müssen, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag.

 

Gesetz

Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine besonderen Regelungen enthält oder darin auf das Gesetz verwiesen wird, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die sich nach § 622 BGB richtet.

Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Bitte bedenken Sie, dass vier Wochen nicht ein Monat sind, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt, wenn der Arbeitnehmer kündigt.

 

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Dauer des Arbeitsverhältnisses / Kündigungsfrist

0 bis 6 Monate (Probezeit) / 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag

Ab 7 Monaten / 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats

 

Tarifvertrag

Gilt ein Tarifvertrag, gelten die tarifvertraglichen Fristen, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.

 

Ausnahme Probezeit

Innerhalb dieser Zeit können Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen, siehe § 622 Abs. 3 BGB.

 

Ausnahme fristlose Kündigung

Eine andere Ausnahme ist die außerordentliche fristlose Kündigung (hier: durch den Arbeitnehmer), in diesem Fall gibt es keine Kündigungsfrist.

 

Rechtlich komplex

Wegen der damit verbundenen vielfältigen Rechtsfragen sollten Sie bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung unserer Erfahrung nach unbedingt die Beratung durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin in Anspruch nehmen.

 




Sperrfrist: Bei eigener Kündigung beachten

Nachteil Sperrfrist

Kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst, prüft die Agentur für Arbeit, ob sie eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes gegen Sie verhängen wird.

 

Das ist dann üblich, wenn Arbeitnehmer selbst ohne wichtigen und nachweisbaren Grund Ihr Arbeitsverhältnis beenden, also durch ihr eigenes Verhalten herbeiführen.

 

Problem Aufhebungsvertrag

Auch bei einem Aufhebungsvertrag führt die vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Idealerweise suchen Sie sich daher erst eine neue Stelle, um nicht mit einer Sperre belegt zu werden.

 

Getrennt verhandeln

Das noch fällige Arbeitszeugnis, ausstehenden Resturlaub oder eventuelle Vergütungen für bereits geleistete Überstunden müssen in Ihrer schriftlichen Kündigung des Arbeitsvertrages nicht angesprochen werden.

 




Arbeitszeugnis: Extra verhandeln, nicht erwähnen

Als Bewerbungsprofis mit über 25 Jahren Erfahrung sind wir immer wieder erstaunt, wie werbefinanzierte Seiten im Internet ungeprüft voneinander Bewerbungstipps abschreiben.

Eigentlich ist dies keine Überraschung, schließlich verfügen die meisten selbsternannten "Bewerbungsexperten im Netz" über gar keine Beratungserfahrung. Woher sollen sie also ihren "Content" beziehen?

 

Arbeitszeugnis nicht erwähnen

Vor einigen Jahren empfahl eine bekannte werbefinanzierte Seite, bei der Kündigung immer das Arbeitszeugnis mit anzufordern. Da dieser "Tipp" vielfach kopiert wurde, ist dieser Hinweis mittlerweile auf sehr vielen anderen "Bewerbungsseiten" zu finden.

Allerdings empfehlen wir - als Bewerbungsberater - schon seit vielen Jahren, hier ganz anders vorzugehen. Auf Sätze wie

  • "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zu nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte schicken Sie mir eine Kündigungsbestätigung und mein Arbeitszeugnis zu."

können, und sollten, Sie aus guten Gründen verzichten.

 

Emotionen entwickeln Eigenleben

Viele Arbeitgeber sind regelrecht verärgert, wenn gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von sich aus kündigen.

Ihr persönliches Ziel ist es aber auch immer, ein gutes und aussagekräftiges Arbeitszeugnis für Ihre engagierte und erfolgreiche Mitarbeit zu bekommen.

Oft können Arbeitnehmer hier mit einem eigenen Entwurf Einfluss nehmen. Es kommt regelmäßig vor, dass wohlwollende Fachvorgesetzte einen Entwurf vollständig übernehmen.

 

Warum gleich einfordern?

Daher sollten Sie also kein Zeugnis "einfordern".

Sondern einige Tage nach der Kündigung vorsichtig sondieren, ob Sie Ihre Vorstellungen auch beim Endzeugnis geschickt durchsetzen können.

Verhandeln Sie offene Fragen wie das Arbeitszeugnis, den Resturlaub und eventuelle Vergütungen für Überstunden später und getrennt von der eigentlichen Kündigung, wenn sich die emotionalen Wogen etwas geglättet haben.

 

Das nächste Muster für Sie

Falls Ihr Arbeitgeber sich später beim Ausarbeiten und Übersenden zu viel Zeit lässt, können Sie ihn mit diesen Musterschreiben etwas anfeuern. Arbeitszeugnis: So Ex-Firma Zeugnis Frist setzen.

Oder Sie reichen von Anfang an einen eigenen Zeugnisentwurf ein.

In unserer Beratungspraxis erleben wir es regelmäßig, dass eigene Zeugnisentwürfe vollständig oder in großen Teilen einfach übernommen werden.

 

Über 1.000 Muster für Zeugnisse

Nutzen Sie unsere bewährten digitalen Bewerbungshelfer, um schneller zum "sehr guten" oder ebenso nützlichen "guten" Arbeitszeugnis zu kommen.

 




Checkliste: Arbeitsvertrag korrekt kündigen

In unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema "Arbeitsvertrag kündigen" für Sie zusammengefasst.

 

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Checkliste: Arbeitsvertrag kündigen

  • Immer schriftlich: Wissen Sie, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis immer schriftlich kündigen müssen?

  • Keine E-Mail-Kündigung: Ist Ihnen klar, dass eine Kündigung per E-Mail ungültig ist?

  • Unterschrift und Tagesdatum: Enthält Ihre Kündigung Ihre persönliche Unterschrift und das Tagesdatum?

  • Einseitige Willenserklärung: Ist Ihnen bewusst, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages eine einseitige Willenserklärung ist?

  • Keine Zustimmung nötig: Wissen Sie, dass daraus folgt, dass Ihr Arbeitgeber Ihrer Kündigung nicht zustimmen muss?

  • Nächstmöglicher Termin: Möchten Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen?

  • Bestimmter Termin: Oder möchten Sie zu einem bestimmten Termin kündigen?

  • Persönlicher Adressat: Haben Sie Ihre schriftliche Kündigung an einen persönlichen Adressaten in der Firma geschickt (keine rechtliche Pflicht)?

  • Allgemeine Firmenanschrift: Oder haben Sie Ihre Kündigung ohne persönlichen Adressaten, ganz allgemein, an die Firmenadresse versendet?

  • Keine Begründung: Wissen Sie, dass eine schriftliche Begründung weder notwendig noch sinnvoll ist?

  • Per Einschreiben: Möchten Sie Ihre Kündigung per Post zukommen lassen? Dann entscheiden Sie sich für ein Einschreiben mit Rückantwort. Dann haben Sie einen schriftlichen Beleg!

  • Vor Zeugen: Wenn Sie Ihre schriftliche Kündigung persönlich übergeben, sollten Sie dies vor Zeugen tun.

  • Doppelt ausgedruckt: Drucken Sie gegebenenfalls Ihre Kündigung doppelt aus und lassen Sie das zweite Exemplar mit Ort, Datum und Unterschrift vom Empfänger in der Firma gegenzeichnen. Auch dann haben Sie einen schriftlichen Beleg!

  • Mündliche Begründungen: Haben Sie sich allgemein gehaltene Statements überlegt, um Ihre Kündigung im Gespräch knapp und sachlich zu erklären?

  • Diskretion: Verzichten Sie darauf, den neuen Arbeitgeber namentlich zu nennen?

  • Gute Kollegen: Sind Sie auch gegenüber guten Kollegen zurückhaltend und äußern sich weder über den "wahren" Kündigungsgrund noch über den neuen Arbeitgeber?

  • Termin berechnet: Haben Sie Ihren Kündigungstermin gemäß der gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer ausgerechnet?

  • Tarifvertrag: Gelten für Sie günstigere tarifvertragliche Kündigungsfristen?

  • Sperrfrist: Ist Ihnen klar, dass Sie bei einer Eigenkündigung von der Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperre hinsichtlich des Arbeitslosengeldes erhalten?

  • Selbstbewusst: Kündigen Sie selbstbewusst, weil Sie Ihre Leistungen und Stärken kennen und keinesfalls als Bittsteller auftreten?