Zwischenzeugnis: Arbeitgeber daran bei Endzeugnis gebunden?

Von Püttjer - Schnierda

Ist das Zwischenzeugnis inhaltlich bindend, wenn der Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses das Arbeitszeugnis ausstellt?

Oder darf er deutlich vom Wortlaut und den gegebenen Noten und Bewertungen abweichen?

Diese Fragen wurden vom Bundesarbeitsgericht geklärt. In dem verhandelten Fall war ein Bereichsleiter in der Zeit vom Juli 2000 bis März 2002 für den ursprünglichen Eigentümer tätig.

Im März 2002 kam es zu einem Eigentümerwechsel, der Bereichsleiter erhielt ein Zwischenzeugnis.

Das Schlusszeugnis des neuen Eigentümers, ausgestellt Mitte 2003, wich in Inhalt und Wortlaut deutlich vom Zwischenzeugnis ab.

 




Zwischenzeugnis hat regelmäßig Bindungswirkung

Hierzu führte das Bundesarbeitsgericht aus, dass der Arbeitgeber bei der Abfassung von Zeugnissen in seinen Formulierungen frei sei, sich aber durch ein Zwischenzeugnis an dessen Bewertung und Wortlaut binde.

Eine Abweichung sei nur möglich, wenn sich in der Zwischenzeit erhebliche Leistungsänderungen ergeben hätten.

Zum einen sei dies unstrittig nicht der Fall. Und zum anderen binde sich ein neuer Eigentümer durch den Betriebserwerb auch an Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergäben. Hierzu zähle auch die Bindung an Inhalt und Wortlaut des Zwischenzeugnisses.

BAG, Urteil vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07

 




Anspruch auf Zwischenzeugnis nutzen

In unserer Beratungspraxis erleben wir es leider häufiger, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstige Gelegenheiten für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses ungenützt lassen.

Dies ist zwar einerseits verständlich, da die Ausarbeitung eines Zeugnisses sowohl für die Personalabteilung und beteiligte Fachvorgesetzte als auch für die Beurteilten selbst mit einigem Aufwand verbunden ist.

Andererseits verschlechtern sie damit im Fall einer späteren Kündigung häufig ihre Verhandlungsposition in Sachen Arbeitszeugnis.

Dies gilt sowohl bei Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer.

Daher lautet unsere dringende Empfehlung, die Gründe und Ansprüche für die Anfertigung eines Zwischenzeugnisses zu kennen - und auch taktisch für künftige Bewerbungsaktivitäten zu nutzen.

 

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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

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