Tattoo im Vorstellungsgespräch: Absage oder erlaubt

Von Püttjer - Schnierda

Tattoo offen zeigen ✓ Tätowierungen am Arbeitsplatz erlaubt ✓ Hals, Gesicht, Kopf ✓ Arbeitsvertrag und Tätowierung ✓

 

In vielen Karriereblogs, die von Journalisten oder anderen „Bewerbungsexperten“ geschrieben werden, wird gerne der authentische Auftritt von Bewerberinnen und Bewerbern beschworen.

Dann heißt es „Zeigen Sie sich, wie Sie sind!“, „Bleiben Sie ehrlich und authentisch!“ oder auch „Geben Sie sich ganz natürlich!“

Aber hilft dieser, aus unserer Sicht als Bewerbungsberater und Karrierecoaches eher praxisferne und unreflektierte, Ratschlag auch beim Thema „Tattoos im Bewerbungsgespräch“ weiter?

 




Tattoos im Bewerbungsgespräch zeigen

Wer hier ganz ehrlich und authentisch vorgeht, müsste dann sein Oberarmtattoo offen zeigen, indem er oder sie ein ärmelloses Shirt zum Vorstellungsgespräch anzieht. Auch Unterarmtätowierungen müssten offen präsentiert werden, indem auf ein langärmliges Businesshemd oder eine Bluse verzichtet wird.

Und Tattoos auf der Schulter oder dem Rücken können mit der entsprechenden Kleidungsauswahl ja ebenfalls offen zum Vorschein kommen.

Ob ein derart „natürlicher“ Auftritt für angehende Ärzte, karriereorientierte Wirtschaftsprüfer oder künftige Staatsanwälte, Landräte oder Richter (alle m/w) zu empfehlen ist, ist sicherlich fraglich – und bedenkenswert.

Es geht im Bewerbungsverfahren, wie auch in einer Ehe, ja nicht um die rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten, sondern um das tatsächliche Zusammenarbeiten beziehungsweise Zusammenleben. Wer dabei einseitig auf seine Rechte besteht, muss immer damit rechnen, dass die "Gegenseite" bei passender Gelegenheit zum "Gegenschlag" ausholt.

 




Arbeitsverträge, die Tätowierungen verbieten

Es gibt zwar Arbeitsverträge, die Tattos ausdrücklich untersagen. Aber ob hier wirklich eine Kündigung ausgesprochen werden kann, wenn das Tattoo am Arbeitsplatz nicht zu sehen ist, weil es durch entsprechende Kleidungsstücke versteckt ist, ist in Zeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kaum vorstellbar.

Und selbst das früher stillschweigend angenommene „Einstellungshindernis“, dass Bewerber dann nicht angenommen werden, wenn sich Tätowierungen am Unterarm, Hals und Gesicht befinden, wird mittlerweile sogar von Gerichten in Frage gestellt.

So hat das Aachener Verwaltungsgericht entschieden, dass nicht einmal die Motive „Kampfhund, Totenkopf und Frauengesicht“ als Ganzkörpertattoo ein Einstellungshindernis bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen sein dürfen (Az.1 L 277/12).

Tattoos, die im öffentlichen Dienst nicht akzeptiert werden

-> Rechtsradikale Symbole

-> Rassistische Tattoos

-> Tattoos, die Bandenmitgliedschaften zeigen

-> verfassungsfeindliche Tattoos

 

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Selektive Ehrlichkeit führt im Vorstellungsgespräch zum Ziel

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Tattoos sicherlich nicht „ehrlich und authentisch“ im Gespräch präsentieren sollten. Ehrlichkeit an sich ist durchaus erstrebenswert, aber im Bewerbungsverfahren empfiehlt sich unserer Erfahrung nach doch eher „selektive Ehrlichkeit“.

Ein taktisches Vorgehen empfiehlt sich insbesondere dann,

-> wenn eine arbeitgeberseitige Kündigung erklärt wird,

-> wenn der persönliche Wechselgrund beschrieben wird,

-> wenn bereits in der Probezeit eine Kündigung ausgesprochen wurde,

-> wenn eine Kündigung aus privaten Gründen erfolgte (Wohnortwechsel, um mit Partnerin oder Partner zusammenzuleben)

-> wenn die eigenen Schwächen und Grenzen auf Nachfrage beschrieben werden

und eben auch dann, wenn es um das Zeigen von Tattoos im Vorstellungsgespräch geht.

 




Tattoos als vorübergehende Jugendkultur

Immerhin ist der Trend zu einem liberaleren Umgang mit Tattoos auch in Deutschland zu erkennen. Waren es vor 40 Jahren lange Haare, über die innerhalb der Gesellschaft heftig gestritten und diskutiert wurde, sind es heute Tätowierungen.

Laut einer Umfrage von YouGov sind etwa 15 Prozent der Erwachsenen in Deutschland tätowiert. Hier liegen die Frauen mit 18 Prozent vor den Männern, von denen nur 13 Prozent tätowiert sind.

Interessanterweise befinden sich in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen nur 12 Prozent Tätowierte, vielleicht nimmt der Tattoo-Trend also schon wieder ab, weil er "uncool" ist.

Spannend bleibt daher die Frage, was nach dem fast schon "ehemaligen Aufreger“ Tätowierungen als nächstes kommt. Vielleicht die 4D-Tätowierung?

P.S.: Wie Sie Fragen zu Ihren Stärken und Schwächen, zu Ihrem Wechselgrund, zu Ihrem künftigen Beitrag fürs Unternehmen am neuen Arbeitsplatz und und zu Ihren Gehaltsvorstellungen überzeugend beantworten können, erläutern wir Ihnen in unseren hilfreichen und innovaten E-Learnings-Vorstellungsgespräch.

 

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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

foto: © Photo - tattoo 3d / fotolia.com