Wer stellt das Arbeitszeugnis aus, wenn ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat?
Der neu ins Unternehmen gekommene Insolvenzverwalter, der den zu beurteilenden Arbeitnehmer, dessen Aufgabenfeld, Leistungsfähigkeit und berufliche Stärken kaum kennt?
Oder der alte Arbeitgeber, beispielsweise vertreten durch den vormaligen Geschäftsführer?
Es kommt leider häufiger vor, dass ein jahrelang florierendes Unternehmen plötzlich in eine Krise gerät und Insolvenz anmelden muss. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese schwierige Situation schon belastend genug. Umso ärgerlicher ist es, wenn nun auch noch Streit in Sachen Arbeitszeugnis hinzukommt.
Die Frage, wer in einem insolventen Unternehmen das Zeugnis ausstellt, hat das Bundesarbeitsgericht geklärt.
Wenn das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers beendet ist, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis erstellen.
Wird das Arbeitsverhältnis dagegen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet, muss der Insolvenzverwalter das Zeugnis (hier: Aufbau und alle Inhalte) ausstellen. Notfalls müsse er Auskunft vom zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgeber verlangen.
BAG, Urteil vom 23.06.2004, Az.: 10 AZR 495/03
In unseren Zeugnisberatungen haben wir in derartigen Fällen häufiger beobachtet, dass die neue Leitung versucht, jahrelang engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit lieblosen Standardzeugnissen abzuspeisen.
Oft ist die Tätigkeitbeschreibung nur oberflächlich formuliert. Wichtige Aufgaben werden gar nicht erwähnt. Persönliche Initiative und eine zuverlässige Arbeitsweise werden kaum angesprochen oder gar nicht näher erläutert.
Es hat sich in derartigen Fällen gut bewährt, wenn Arbeitnehmer eine eigene Vorlage einreichen.
Zum einen kann hier auf die Gesamtnote und die Einzelbewertungen positiv eingewirkt werden. Und warum sollten Sie sich nicht ein "gut" oder sogar "sehr gut" geben?
Und zum anderen bekommt die Tätigkeitsbeschreibung dann viel mehr Substanz. Schließlich weiß kaum eine Personalabteilung und sicherlich kein Insolvenzverwalter im Detail, was Sie im Lauf der Jahre alles gemacht und geleistet haben.
Wie können Arbeitnehmer sich wehren, wenn das Zeugnis schwach, lieblos oder abwertend formuliert ist?
Überprüfen Sie die Gesamtnote!
Achten Sie auf Substanz in der Aufgabenbeschreibung!
Verdeutlichen Sie Ihre zuverlässige Arbeitweise!
Überprüfen Sie den Schlussabsatz mit dem Kündigungsgrund ("aus betrieblichen Gründen")!
Heben Sie besondere Leistungen und Erfolge hervor!
Reichen Sie eine "gute" oder "sehr gute" Vorlage ein!
Hier finden Sie aussagekräftige Muster für Fachkräfte
Nutzen Sie die Umbruchsituation im Insolvenzverfahren ausnahmsweise einmal zu Ihren Gunsten.
Unsere Zeugnisvorlagen und Zeugnistipps helfen Ihnen dabei, ein Top-Zwischenzeugnis für anstehende Bewerbungen zu bekommen. Oder ein Endzeugnis mit Substanz zu erhalten.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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