Im BESTEN gegenseitigen Einvernehmen - GEFÄHRLICH!

Von Püttjer - Schnierda

Das beste gegenseitige Einvernehmen taucht regelmäßig in Schlussformulierungen von Arbeitszeugnissen auf. Zeugnisprofis und Personalexperten wissen dann, dass der Arbeitnehmer nicht von sich aus gekündigt hat.

Je nachdem, wie hier im Detail formuliert wird, kann das Arbeitsverhältnis mittels Aufhebungsvertrag beendet worden sein.

Oder es liegt eine verschleierte arbeitgeberseitige Kündigung vor, die im Zeugnis zum Ausdruck bringen soll: "Wir haben ihn gefeuert!"

 

Worauf kommt es also wirklich an, wenn vom

  • vom "gegenseitigen bzw. beiderseitigen Einvernehmen" oder

  • von einer "einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses" oder

  • von einer Trennung "im besten Einvernehmen"

die Rede ist?

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Bedeutung: Gegenseitiges Einvernehmen im Zeugnis

Definition: Im Arbeitszeugnis bedeutet die Formulierung "im gegenseitigen Einvernehmen", dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben, um ein bestehenes Arbeitsverhältnis aufzulösen.

 

Kündigungsgrund: Zeugnis

In fast allen Arbeitszeugnissen wird der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (hier: 40 Beispiele) ganz konkret im letzten Absatz aufgeführt.

Und fast alle Zeugnisleserinnen und -leser, also HR-Mitarbeiter, Recruiterinnen, Headhunter, Personalmitarbeiterinnen, künftige Fachvorgesetzte oder das an Einstellungsentscheidungen beteiligte Top-Management suchen auch ganz bewusst den "Kündigungsgrund" im letzten Absatz des Zeugnisses.

Die folgenden Beendigungsgründe werden regelmäßig genannt.

 

1. Eigenkündigung

Häufig werden eigene Kündigungen durch den Arbeitnehmer in dieser Art formuliert: "Herr Schmidt verlässt uns auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. Wir danken ihm ausdrücklich für seine stets überzeugenden Leistungen und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg." (Note "gut").

 

2. Arbeitgeber kündigt

Wird dagegen nur knapp in dieser Weise formuliert, handelt es sich um eine arbeitgeberseitige Kündigung: "Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Schmidt endet zum 31. Dezember 20XX."

 

3. Betriebliche Kündigung

Werden Arbeitsplätze abgebaut, weil Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Personal abbauen müssen, handelt es sich um betriebliche Kündigungen: "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis mit Frau Schmidt wegen einer grundlegenen Änderung in der Betriebsorganisation und damit verbundenem Stellenabbau beenden."

 

4. Im gegenseitigen Einvernehmen

Ist in der Schlussformel von einer einvernehmlichen Beendigung die Rede, gilt es, ganz genau hinzuschauen. Hier kommen, wie so oft, die Feinheiten der Zeugnissprache zur Geltung.

Was genau sollten Sie dabei im Blick haben?

 




Im gegenseitigen Einvernehmen: Formulierungen

Welche Formulierungen im Zeugnis sind beim "gegenseitigen Einvernehmen" sinnvoll?

 

Im gegenseitigen Einvernehmen: Formulierungen

  1. Gefeuert: "durch einvernehmliche Trennung"

  2. Kritisch: "im guten Einvernehmen"

  3. Empfohlen: "im besten beiderseitigen Einvernehmen"

  4. Übertrieben: "im allerbesten gegenseitigen Einvernehmen"

 

Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass es auch im privaten Bereich eher selten vorkommt, dass Beziehungen auf Initiative von beiden Seiten hin einvernehmlich aufgelöst werden.

Meist ist der eine Teil der aktive Part - und der andere muss sich in sein Schicksal fügen. Ob er oder sie will oder nicht.

Im Arbeitsleben sieht es ähnlich aus.

Hier wird die Trennungsinitiative in der Regel ebenfalls eindeutig vom Arbeitgeber oder klar vom Arbeitnehmer ergriffen.

Neue (Arbeits-)Partner wollen aber immer die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfahren. Möglichst schon bei der Analyse der E-Mail-Bewerbung, die ja regelmäßig beigefügte Arbeitszeugnisse enthält.

 

1. Ohne "guten / besten" heißt oft gefeuert

Ist im Schlussabsatz von einer "Trenunng" die Rede, interpretieren Zeugniskenner dies als mehr oder weniger offensichtliche Arbeitgeberkündigung.

"Das Arbeitsverhältnis endet durch einvernehmliche Trennung zum ...“ (Bedeutung: eigentlich Rausschmiss!)

 

2. Ohne "beiderseitigen" meint auch gekündigt

"Die Trennung erfolgt im guten Einvernehmen." ist als Kündigungsgrund ebenso eher problematisch anzusehen. Hier fehlt der wichtige Zusatz "beiderseitigen".

Zeugsnisexperten gehen hier ebenfalls von einer Kündigung durchs Unternehmen aus.

Erschwerend kommt hinzu, dass "im guten" eine klare Stufe schlechter als das gängige "im besten" ist.

 

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3. Sinnvoll: "Im besten beiderseitigen"

"Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen zum ..." ist als Trennungsgrund klar zu verstehen.

Viele Zeugnisprofis folgern hieraus, dass tatsächlich eine gegenseitige Absprache mittels Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

Formlierungen dieser Art tauchen deshalb sehr häufig in Arbeitszeugnissen von Führungskräften auf.

Üblicherweise, um vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfristen bei einem Karrieresprung zu einem neuen Arbeitgebers zu verkürzen.

 

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Zeugnisprofi: "beiderseitigen" oder "gegenseitigen"

In unseren Zeugnisberatungen werden wir häufiger gefragt, ob es einen Unterschied macht, wenn statt "beiderseitig" das Wort "gegenseitig" im Zeugnis steht.

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob im Schlussabsatz des Zeugnisses "im besten beiderseitigen Einvernehmen" oder "im besten gegenseitigen" formuliert wird.

Da die Arbeitswelt aktuell vorgibt, immer "woker" zu werden, lässt sich aber ein kleiner Trend hin zum "beiderseitigen" erkennen.

Schließlich sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Trennungskonflikten doch keine Gegner, oder?

 

4. Übertrieben: " Im allerbesten"

Wenn vom "allerbesten gegenseitigen Einvernehmen" die Rede ist, wirkt dies schon fast ironisch.

Auch wenn diese Beschreibung ab und an verwendet wird, empfehlen wir doch den Verzicht darauf. Hintergrund: "unglaubwürdige Superlative im Zeugnis vermeiden".

Überaus freundschaftliche und fast schon fröhliche Trennungen mögen im Einzelfall zwar vorkommen, werden von Außenstehenden aber oft als unglaubwürdig wahrgenommen.

 

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Immer im Blick: Gesamtnote, Aufgaben, Erfolge

Arbeitszeugnisse werden immer im Gesamtzusammenhang interpretiert.

Wenn also bei Führungskräften vom "besten gegenseitigen Einvernehmen" die Rede ist, werden zusätzlich auch

genauer analysiert und in Notenstufen übersetzt werden.

Widersprüche zwischen den Einzelnoten, missverständliche und mehrdeutige Formulierungen wirken sich in der Summe negativ aus.

 

Damit Sie in Ihrem Arbeitszeugnis keine bösen Überraschungen erleben, können Sie unsere bewährten digitalen Bewerbungshelfer für "sehr gute" oder "gute" Arbeitszeugnisse nutzen.

 




Trend: Kompetenzen im Zeugnis betonen

Schon länger ist in Arbeitszeugnissen der Trend festzustellen, dass die Kompetenzen betont werden, die für das jeweilige Arbeitsfeld eine zentrale Rolle spielen.

Sowohl die Aufgaben als auch die dafür notwendigen sozial-kommunikativen, methodischen oder auch Führungskompetenzen werden präziser beschrieben.

 

Beispiel Vertrieb: Es ist leicht nachvollziehbar, dass Kundenorientierung, Abschlussstärke und eine ausgeprägte Eigenmotivation in vertrieblichen Arbeitsfeldern eine zentrale Rolle spielen.

Beispiel IT: In IT-Berufen kommt es auf präzise Analysen, eine strukturierte Herangehensweise und pragmatische Lösungen an.

Beispiel Führungskraft: Und in Zeugnissen von Führungskräften sollte idealerweise vom strategischen Denken, vom unternehmerischen Handeln oder vom einer wertschätzenden Führung die Rede sein.

Orientieren Sie sich an unseren speziellen Zeugnisdownloads, um Ihre Kompetenzen ebenfalls hervorzuheben.

 

 

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Expertentipp: "Auf eigenen Wunsch" oft möglich

In unseren Zeugnisberatungen (keine Rechtsberatung) weisen wir Führungskräfte und andere Arbeitnehmer regelmäßig darauf hin, dass ein vereinbarter Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis oft auch als "Kündigung auf eigenen Wunsch" ausgedrückt werden kann.

 

Rechtsexperten sehen Spielraum

Viele Rechtsanwälte vertreten die Ansicht, dass ein Aufhebungsvertrag im Prinzip auch als Angebot des Arbeitgebers angesehen werden kann.

Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer dann annehmen kann oder auch nicht. Und mit einer Annahme würde letztendlich der "eigene Wunsch" des Arbeitnehmers zum Ausdruck gebracht werden.

Daher lässt sich in Aufhebungsverträgen für den Themenpunkt "wohlwollendes Arbeitszeugnis" häufig durchsetzen, dass im Schlussabsatz des Zeugnisses eine Kündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers erwähnt wird.

Obwohl es sich streng genommen eigentlich um ein "gegenseitiges bestes Einvernehmen" handelt.