Soll ich KÜNDIGUNG in Bewerbung ERWÄHNEN und begründen?

Von Püttjer - Schnierda

❓ Soll schon im Anschreiben erwähnt werden, dass dem Arbeitnehmer gekündigt worden ist?

❓ Muss eine arbeitgeberseitige Kündigung in der Bewerbung sogar begründet werden?

Wann kann es sinnvoll sein, offensiv Bezug auf die eigene Entlassung oder Kündigung zu nehmen?

➡️ Profitieren Sie von unseren Formulierungen, um Ihre Kündigung oder eine Freistellung gegebenenfalls gut zu erläutern und zu erwähnen!

 

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Kündigung im Anschreiben der Bewerbung erwähnen?

Soll eine Kündigung schon in der Bewerbung erwähnt werden? Nein, weil Bewerber damit ihre Verhandlungsposition schwächen. Nur in Ausnahmefällen kann die Kündigung in der Bewerbung erwähnt werden, beispielsweise im Insolvenzverfahren.

In unserer Beratungspraxis achten wir darauf, dass eine Kündigung im Anschreiben, von weiter unten erwähnten Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich nicht begründet wird.

Denn leider ist es so, dass viele Recruiter, Personalmitarbeiter oder Headhunter zunächst eine gewisse innere Distanz einnehmen, wenn sie erfahren, dass einer Bewerberin oder einem Bewerber von Seiten des Arbeitgebers gekündigt worden ist.

 

Aus einem Originalanschreiben

"Sehr geehrte Damen und Herren,

da mir meine Chefin gekündigt hat, suche ich nun eine neue Herausforderung in Ihrem Unternehmen...

 

Wird in einem Anschreiben die Kündigung durch den Arbeitgeber erwähnt, kommen sofort Spekulationen auf.

  • "Gab es ständig Ärger zwischen der Chefin und dem Mitarbeiter?"

  • "Ist die Bewerberin eine Minderleisterin, der gekündigt wurde?"

  • "Wurde dem Bewerber schon häufiger gekündigt, weil er ständig Konflikte mit dem Team hat?"

 

Diese negative Weichenstellung gleich zu Beginn eines Anschreibens sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Viel wichtiger ist es ja, Interesse an den persönlichen Stärken und speziellen Erfahrungen der Bewerberin oder des Bewerbers zu wecken

Überzeugen Sie daher lieber mit einem stärkenorientierten Anschreiben!

 

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Dabei ist es wichtig, ganz deutlich auf die persönlichen und fachlichen Vorgaben aus der Stellenanzeige einzugehen.

 




WENN Kündigung erwähnen, dann HIER

So kann die Kündigung im Anschreiben erwähnt werden.

Zwei Drittel Argumente: In den ersten beiden Dritteln des Anschreibens wird immer Bezug auf die ausgeschriebene Stelle und deren Anforderungen genommen.

Damit Sie als interessante Bewerberin oder Bewerber wahrgenommen werden, sollten Sie unbedingt passende Schnittstellen zwischen den neuen Aufgaben und den momentanen herausarbeiten.

Kündigung am Ende erwähnen: Im letzten Drittel ist dann Platz für Formalien wie den Eintrittstermin und die Gehaltsvorstellung.

Hier kann auch ausnahmsweise Bezug auf eine Kündigung genommen werden.

Schließlich können Sie, im Gegensatz zu noch ungekündigten Mitbewerbern, die neue Stelle sehr zügig antreten.

 

Coachingtipp

Erwähnen und begründen Sie eine Kündigung nur, wenn die Gründe dafür "nicht in der Person des Bewerbers" zu sehen sind.

"Objektive Kündigungsgründe", beispielsweise eine Insolvenz, Stellenabbau wegen Umstrukturierung oder Entlassungen wegen einer Übernahme des Unternehmens können durchaus genannt werden.

 

Diese Vorgehensweise bietet sich dann an, wenn aus Medien und Wirtschaftsnachrichten oder durch "Branchenklatsch und -tratsch" schon längst bekannt ist, dass der momentane oder ehemalige Arbeitgeber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.

 




BEISPIELE: Kündigung in Bewerbung formulieren

Auf keinen Fall sollten Bewerber erwähnen, dass Sie eine Abmahnung wegen unpünktlichem Verhalten, Ärger mit Vorgesetzten oder wiederholter Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften erhalten haben. Und ihnen deswegen letztlich gekündigt wurden.

Anders sieht es aber bei den eben erwähnten "objektiven" Kündigungsgründen aus, die nicht in der Person des Bewerbers liegen.

In diesen Ausnahmefällen können - oder sollten - Sie Ihre Kündigung im letzten Drittel Ihres Anschreibens so begründen.

 

Beispiele: Kündigung erwähnen

  1. "Da mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat, kann ich die ausgeschriebene Stelle zügig antreten, beispielsweise zum ...."

  2. "Die Niederlassung wird leider zum Jahresende geschlossen. Deswegen ..."

  3. "Wie Sie eventuell den Branchennachrichten entnommen haben, baut mein Arbeitgeber wegen einer Restrukturierung Arbeitsplätze ab. Daher kann ich bereits ..."

  4. "Als Folge der Coronakrise wird meine Abteilung aufgelöst. Deshalb ..."

  5. "Wegen einer strategischen Neuausrichtung wurde mein Team aufgelöst und ich bin freigestellt. Deswegen kann ich schon ..."

 

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Gerne schreibt der Bewerbungscoach Christian Püttjer Ihr Anschreiben und formuliert gegebenenfalls Ihren Kündigungsgrund.

Und bereitet Sie auch professionell auf Vorstellungsgespräche vor, in denen Sie Ihre Kündigung und oft auch andere Schlenker im beruflichen Werdegang gut begründen sollen.

 

  1. Warum wollen Sie Ihren momentanen Arbeitgeber verlassen?

  2. Was gefiel Ihnen in Ihrem letzten Job am wenigsten?

  3. Was war Ihr größter Fehler und was haben Sie daraus gelernt?

  4. Was ist Ihre grösste Schwäche?

  5. Wie würden Sie sich mit drei Worten selbst beschreiben?

 




Freistellung + Aufhebungsvertrag: Im Anschreiben nennen?

Wenn ein neuer Arbeitgeber vermutlich nicht weiß, dass Sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrages freigestellt worden sind, sollten Sie sich in Ihrer E-Mail-Bewerbung eher bedeckt halten.

Es kann sonst passieren, dass sich Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem neuen Arbeitgeber von Anfang an deutlich verschlechtert. Insbesondere bei der wichtigen Gehaltsfrage.

 

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Taktik

Gerade Bewerberinnen und Bewerber, aus deren Lebenslauf ersichtlich ist, dass es schon mehrere kürzere Beschäftigungsverhältnisse, gab, sollten sich nicht ohne Not in eine schlechte Ausgangslage bringen.

Gleiches gilt, wenn der Lebenslauf bereits mehrere Branchenwechsel, ein abgebrochenes Studium oder eine nicht beendete Ausbildung enthält.

 




CLEVER: So Kündigung BEGRÜNDEN

Coachingtipp

Eine arbeitgeberseitige Kündigung, eine Eigenkündigung oder eine Freistellung sollten im Anschreiben nicht erwähnt werden.

Schließlich wollen Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden!

Stellen Sie also nicht die Kündigung, sondern Ihr berufliche Profil in den Mittelpunkt Ihrer Bewerbung.

 

In einem Vorstellungsgespräch sollte die Kündigung dann kurz angesprochen und erklärt werden. 

 

  1. Video-Interview

  2. Selbstpräsentation

  3. strukturiertes Job-Interview

  4. kompetenzbasiertes Interview

  5. eigene Fragen an neue Arbeitgeber

 

Dabei ist es wichtig, schnell von der Problemdarstellung weg und hin zu einer positiven Kommunikation zu kommen.

Also möglichst zügig und aktiv von persönlichen Stärken, nützlichen Branchen- und Fachkenntnissen und besonders auch von interessanten Leistungen und Erfolgen zu sprechen.

 

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Gerne arbeiten wir Ihre individuelle Antwort auf die Frage "Hat man Ihnen gekündigt?" oder "Warum hat man Ihnen gekündigt?" in einem telefonischen Bewerbungscoaching aus.

Und erarbeiten mit Ihnen eine überzeugende Selbstpräsentation Ihrer persönlichen und fachlichen Einstellungsargumente. Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.