Muss im Arbeitszeugnis darauf hingewiesen werden, wenn Arbeitnehmer/-innen "nur" in Teilzeit gearbeitet haben?
Muss eine Dreiviertel-Stelle im Zeugnis als Teilzeitstelle erwähnt werden?
Was ist mit saisonaler Teilzeit?
Und wie wird vollzeitnahe Teilzeit im Arbeitszeugnis beschrieben?
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Die Grundregel für Teilzeit ist unter Zeugnisprofis bekannt: Im Zeugnis muss auf die Teilzeitbeschäftigung hingewiesen werden.
Schließlich gilt für Arbeitszeugnisse die "Wahrheitspflicht" und daraus folgt, dass wesentliche Aspekte der Mitarbeit erwähnt werden müssen.
Üblicherweise wird dies gleich im Einleitungsabsatz gemacht.
"Vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX war Frau Müller für uns als Mitarbeiterin im Rechnungswesen als Teilzeitkraft tätig. Ihre wöchentliche Arbeitszeit umfasste ca. 20 Stunden."
In unserer Beratungspraxis werden wir häufiger gefragt, ob bei vollzeitnahen Teilzeitkräfte ebenfalls die "Einschränkung" der Arbeitsleistung erwähnt werden muss.
Oft handelt es sich hier um Dreiviertel-Stellen (3/4), also beispielsweise einen Arbeitsumfang von 30 Stunden pro Woche.
Hier haben Arbeitgeber sicherlich einen Gestaltungsspielraum beim Zeugnis.
Manche werden Klartext sprechen und einfach die wöchentliche Stundenzahl erwähnen.
Andere Arbeitgeber verzichten darauf, weil der Teilzeitumfang deutlich näher an der klassischen Vollzeitstelle leigt als an der 50-Prozent-Teilzeitstelle.
Coachingtipp: Wenn Sie als Teilzeitkraft häufig auch Überstunden geleistet haben, können Sie diese auch selber in Ihrem Lebenslauf erwähnen. Insbesondere dann, wenn der ehemalige Arbeitgeber sich beim Arbeitszeugnis eher quer stellt. |
Saisonkräfte: Ähnlich sieht es für saisonale Teilzeit aus. Es gibt Arbeitnehmer, die im Winter mit halber Stundenzahl arbeiten und dafür im Sommer deutlich über 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Regelmäßig überprüfen wir auch Arbeitszeugnisse, in denen Angestellte zunächst in Vollzeit gearbeitet haben, dann in Elternzeit gegangen sind und daran anschließend in Teilzeit weitergearbeitet haben.
Auch hier gilt der Grundsatz der "Wahrheitspflicht". Im Zeugnis dürfen diese unterschiedlichen zeitlichen Anteile der Mitarbeit erwähnt werden.
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Manche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Teilzeit haben Angst davor, dass ihre Leistungsstärke grundsätzlich als "eingschränkt" angesehen wird.
Die berufliche Praxis kommt hier aber zu ganz anderen Einschätzungen. Denn häufig engagieren sich Teilzeitmitarbeiter deutlich überdurchschnittlich. Und leisten bei Bedarf auch oft zusätzliche Überstunden.
Verdeutlichen Sie Ihre Stärken im Arbeitszeugnis, um künftige Arbeitgeber zu überzeugen.
Kaufmännische Angestellte sollten andere Stärken betonen als technische Mitarbeiter.
Und Führungskräfte verfügen über andere Management-Kompetenzen als Projektmanagerinnen und Projektleiter.
Bereiten Sie eine aussagekräftige Selbstpräsentation Ihres Engagements, Ihrer Zuverlässigkeit und Ihrer Bereitschaft im Team mitzuarbeiten vor.
Fokussieren Sie dabei auf die Anforderungen der neuen Stelle, wenn Sie Ihre Erfahrungen, Erfolge, Stärken und Kenntnisse aussagekräftig im Job-Interview beschreiben.
Schließlich geht es nicht darum, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten. Sondern darum, wie gut Sie Aufgaben erledigen, Lösungen finden und Ziele erreichen.
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